Rechnung mit 19,6% MwSt (F)

  • Hallo jjungger,


    ich würde den Nettobetrag auf das entsprechende Konto (Wareneingang/Aufwand/sonstige Kosten o.ä.) buchen, die 19,6 % MwSt auf abziebare Vorsteuer gegen Bank/Kasse/Kreditor, unter der Voraussetzung, dass Vorsteuerabzugsberechtigt.


    MfG


    Daniela Fischer

  • Hallo Frau Fischer,
    danke für die schnelle Hilfe, doch konnte ich nicht das Konto "abziebare Vorsteuer" finden. Ich habe den MwSt Betrag auf "Kto 2103 Steuerl. abzugsf.Nebenleistungen" gebucht. Ich denke damit kann ich leben
    Vielen Dank Jürgen Jung

  • Hallo jjungger,


    das Konto 2103 ist nicht richtig. Es handelt sich nicht um eine steuerlich abzugsfähige Nebenleistung. Um was es sich dabei 100%ig handelt kann ich leider nicht sagen, ich vermute, falls Anlagevermögen z.B. Büromöbel geliefert werden und für den Aufbau extra gezahlt werden muss. Dies wäre, meiner Meinung nach, eine steuerlich abzugsfähige Nebenleistung. Ich kann mich auch irren.
    Um welchen Kontenrahmen handelt es sich denn? Ich z.B. buche mit dem Kontenrahmen SKR 03, in diesem ist das Konto abziehbare Vorsteuer Konto 1570.


    MfG


    Daniela Fischer

  • Hallo Frau Fischer,
    nun hab ich´s gefressen. dieses Konto erscheint im Buchungsdialog nur dann, wenn ich Art der Buchung: Freie Buchung, ausgewählt habe.
    Ich hatte es als Ausgabe gewählt. Nochmals vielen Dank. So quält man sich da durch.
    Übrigends, es ist eine ganz normale Rechnung aus Frankreich für Software.
    viele Grüße Jürgen Jung-Gercke

  • Daniela_Fischer


    Zitat

    ich würde den Nettobetrag auf das entsprechende Konto (Wareneingang/Aufwand/sonstige Kosten o.ä.) buchen, die 19,6 % MwSt auf abziebare Vorsteuer gegen Bank/Kasse/Kreditor, unter der Voraussetzung, dass Vorsteuerabzugsberechtigt.


    Hallo?! Französische Vorsteuer in Deutschland geltend machen? Das geht absolut nicht. Mit in den Aufwand buchen. Ist denn keine ID-Nummer vorhanden? Dann könnte der Franzose steuerfrei liefern. Du würdest dann den innergem. Erwerb mit deutscher Umsatzsteuer versteuern und könntest diesen Umsatzsteuerbetrag gleichzeitig als Vorsteuer ziehen (Nullsummenspiel).


    gruß oliver