1%-egelung oder tatsächliche Kilometer?

  • Hallo,


    ich habe seit 2005 ein ein Firmenfahrzeug, welches ich derzeit pauschal über die 1%-Regelung versteuere.


    Nun habe ich gehört, dass es besser ist, zumindest wenn mann unter 40.000 km pro Jahr gefahren ist, die tatsächlichgefahrenen Kilometer in der Einkommens- oder Lohnsteuererklärung anzusetzen.


    Stimmt das, wenn ja reicht ein Fahrtenbuch über die Dienstfahrten aus oder muss ich auch sämtliche Privatfahrten detailliert auflisten?


    Müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Abeitsstätte auch eingetragen werden?


    Laufe ich evtl. Gefahr, wenn ich die tatsächlichen Kilometer angebe und das Fahrzeug überwiegend privat nutze, drauf zu zahlen, weil der Geldwerte Vorteil höher ist?



    Wer hat damit Erfahrungen und kann mir ein paar Tips geben?


    Andreas

  • Zitat von "Andreas_J."


    Nun habe ich gehört, dass es besser ist, zumindest wenn mann unter 40.000 km pro Jahr gefahren ist, die tatsächlichgefahrenen Kilometer in der Einkommens- oder Lohnsteuererklärung anzusetzen.


    40.000km Privatfahrten oder Gesamtfahrleistung incl. Dienstfahrten?
    Es kommt AFAIK auf den Anteil der Privatfahrten an, die Du innerhalb des Jahres gefahren bist. Die sind aus dem Fahrtenbuch ersichtlich und die Anzahl der Kilometer wird mit einem Wert multipliziert, der sich aus dem Anschaffunkspreis, Tankbelege, Reparaturkosten etc ergibt. Dieser ermittelte Wert *kann* dann anstelle der 1%, die Du ja monatlich schon versteuerst, geltend gemacht werden.



    Zitat


    Stimmt das, wenn ja reicht ein Fahrtenbuch über die Dienstfahrten aus oder muss ich auch sämtliche Privatfahrten detailliert auflisten?
    Müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Abeitsstätte auch eingetragen werden?


    Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen einzeln eingetragen werden. Bei den Privatfahrten weiss ich nicht, ich habe wenige Minuten vor Dir eine entsprechende Frage in diesem Forum gestellt^^


    Zitat


    Laufe ich evtl. Gefahr, wenn ich die tatsächlichen Kilometer angebe und das Fahrzeug überwiegend privat nutze, drauf zu zahlen, weil der Geldwerte Vorteil höher ist?


    Soviel ich weiss, NEIN. Sollte dieser Betrag höher sein als die 1%, dann lässt Du es bei der Versteuerung per 1%-Regel.
    Dies kann man von Jahr zu Jahr entscheiden was günstiger ist.


    Gruß,
    Markus


  • Abkürzung für "As Far As I Know" - "soweit ich weiß"