Internetkosten als Werbungskosten angeben?

  • Hallo.


    Als Fachinformatiker hat man natürlich auch zu Hause noch lange keinen Feierabend... Man benötigt Informationen, Verbindung zum Firmen-Server usw, usw... Also: Braucht man auch einen Internetanschluß. Nun stellt sich für mich die Frage wie diese Kosten in der Steuererklerung ein zu tragen sind.
    Eins ist allerdings klar: Kein Telefonanschluß = kein Internetanschluß.
    Ergo: Ich muss in der Steuererklerung die Grundgebühren für Telefonanschluß + Internetanschluß (DSL + Flatrate).
    Da ich für betriblichen Telefonate ein Firmenhandy habe gibt es natürlich keine betriebliche Nutzung des Telefonanschlußes (zu mindest nicht für ausgehende Verbindungen), jedoch ist dieser Anschluß die Grundlage für den Internetanschluß (!)


    Muß ich in WISO Sparbuch 2007 den Telefonanschluß und Internetanschluß einzeln eintragen, oder die Gesamtsumme der Grundgebühren unter "Internet" (Telefon und Internet sind jedoch unterschidlichen Anbieter)?


    Und nun die letzte Frage (die eigentlich auch sehr wichtig ist): Müßen die Telefon- und Internetverträge auf meinen Namen laufen um sie in meine Steuererklerung einzutragen? Momentan laufen die Verträge auf den Namen meiner (mit mir) in "Eheähnlicher Gemeinschaft" lebende Freundin, für die ich so wie so laut Arbeitsagentur "Unterhaltspflichtig" bin.

  • Hallo, Telefon- und Internetkosten kannst du beim Finanzamt geltend machen. Ich lasse mir vom AG bestätigen, daß ich auf Grund meiner Tätigkeit zu Hause telefonieren muß, bzw. erreichbar sein muß. Nun habe ich noch 2 Möglichkeiten als AN die Kosten anzusetzen. Entweder mußt du dem Finanzamt nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind - also Einzelgesprächsnachweise etc. oder das Finanzamt schätzt deine beruflichen Kommunikationskosten. Das entspricht 20 % pauschal deiner Kosten, welche du natürlich nachweisen solltest, entweder durch Rechnung oder Kontoauszüge. Somit hast du natürlich ein Problem, da die Veträge nicht auf dich laufen und du ja sicher nichts bezahlst. Beim Handy kann man als AN sogar mehr als 20% ansetzen, das kommt immer darauf an wie glaubhaft du die berufliche Notwendigkeit dem Fiskus gegenüber klarmachst. Verstehst du ? Arzt = 100% ./. Maurer = nix
    Kommunikationskosten solltest du aufschlüsseln (Fon, Internet, Handy), das Programm schätzt dann deine Aufwendungen. - Irrtürmer Vorbehalten

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Da die Verträge auf den Namen meiner Freundin laufen, die:
    1. mit in die Steuererklärung auftaucht (Harz IV Empfänger mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes auf Grund meines Einkommens)
    2. Inhaber des Kontos ist, auf dem mein Lohn überwiesen wird
    sehe ich kein großes Problem mit den Nachweisen beim Finanzamt.


    Der Tipp mit der Bestätigung von Arbeitgeber ist ganz gut. Danke schön...