geringfügige Beschäftigung

  • Hallo Zusammen,


    in unserem Mehrfamilienhaus arbeitet ein Hausmeister nebenberuflich als geringfügig beschäftigte (400,00 EUR-Job). Kann der Hausverwalter den Arbeitslohn des Hausmeisters als haushaltsnahe Leistung bewerten und gem. § 35a EStG die Kosten in die Jahresabrechnung aufnehmen? Der Hausverwalter meint, der Arbeitslohn für geringfügigbeschäftigte kann nur bei Privathaushalten steuerlich abgesetzt werden. Wer kennt die genaue Sachlage?


    Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank.


    ge1947

  • Hallo,


    der Hausverwalter hat Recht.


    Allerdings ist m.E. zu differenzieren: Bei gemieteter Wohnung ist der Vermieter der Auftraggeber und kann ansetzen, bei ETW ist die Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber, dann muß der Verwalter anteilig aufschlüsseln und die Eigentümer können ansetzen.


    Gruß

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."