Hallo Zusammen,
in unserem Mehrfamilienhaus arbeitet ein Hausmeister nebenberuflich als geringfügig beschäftigte (400,00 EUR-Job). Kann der Hausverwalter den Arbeitslohn des Hausmeisters als haushaltsnahe Leistung bewerten und gem. § 35a EStG die Kosten in die Jahresabrechnung aufnehmen? Der Hausverwalter meint, der Arbeitslohn für geringfügigbeschäftigte kann nur bei Privathaushalten steuerlich abgesetzt werden. Wer kennt die genaue Sachlage?
Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank.
ge1947