[gelöst:] Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder...

  • Hallo zusammen,


    Ich bin Zeitsoldat und habe seither meine Fahrtkosten zum 230km entfernten Dienstort als Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht.


    Seit 2006 aber mss ich für die UNterbringung in der Kaserne "Miete" bezahlen, da meine Kasernenpflicht geendet hat.


    jetzt habe ich also Kosten für eine doppelte Haushaltsführung oder?


    1.: Kann ich meine Fahrtkosten am Wochenende wie bisher angeben oder muss ich in diesem Fall Fahrtkosten als Familienheimfahrten angeben, wo ich nur 5 angeben kann...


    2.: Kann ich hier für den gesamten Zeitraum von 3 Monaten Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen ? (64 Tage á 24 Stunden ?)


    also unterm Strich: gfeht das überhaupt beides gemeinsam, oder fallen die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weg?


    Vielen Dank fürs lesen
    Micha

  • Ich habe gerade gelesen, das ich ein Wahlrecht habe, ich kann jedes Kalenderjahr neu entscheiden, ob ich die Wege als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten angeben will.


    Gruss Micha