Zwischenzeitlicher Tätigkeitswechsel

  • Hallo,
    ich wohne normal bei Stuttgart und arbeite auch dort. Nun hat mir mein Arbeitgeber ein Angebot gemacht ob ich vorübergehend freiwillig nach Hamburg arbeiten gehen will, für die Zeit von 6 Monaten. Danach komme ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück.
    Dafür bekomme ich eine kostenlose Wohnung in Hamburg (außer Stromkosten u GEZ.) und monatlich max 385€ Verpflegungspauschale.
    Ich habe mal gerechnet und in einem Monat mit 30 Tagen Abwesendheit vom Heimatort wären das 12,83€ am Tag.
    Kann ich bei der Steuererklärung die restlichen ca 12 € für die Verpflegung einfordern?? und gibt es Steuerlich noch andere Möglichkeiten also sachen die man in Verbindung mit der Tätigkeit in Hamburg absetzen kann??
    Ich muß dazu sagen das mir einmal im Monat die Heimfahrt nach Stuttgart bezahlt wird.
    Vielen Dank für euren Tipps und eire Hilfe!!!


    MFG

  • Die Angaben, die Sie bei der Steuererklärung machen, sind unabhängig von den Erstattungen des AG.


    Sie können Verpflegungsmehraufwendungen von 24,- € pro Tag (Abwesenheit 24 Stunden von zu Hause), 12,- € (Abwesenheit mind. 14 Stunden), 6,- € (Abwesenheit mind. 8 Stunden) geltend machen, allerdings NUR in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung / Dienstreise.