Internationale Umsatzsteuer bei Affiliate-Programmen

  • Hallo liebe Community,


    aktuell komm ich beim deutschen Umsatzsteuerrecht (mal wieder) nicht weiter und weiss nicht, wie nachstehende Sachverhalte steuerrechtliche zu beurteilen sind. Ich hoffe auf Eure Hilfe und würde mich wahnsinnig freuen, wenn ich durch Euch ein paar Schritte weiterkomme.


    Wir wollen auf unserer Internetseite, über welche wir digitale Güter von Künstlern vertreiben, ein Affiliate-Programm integrieren. Bei diesem Affiliate-Programm erhalten die Affiliates pauschal 5% vom vermittelten Bruttoumsatz. Affiliates können sowohl Privatleute im In- und Ausland als auch ausländische sowie inländische Unternehmen sein. Der Sitz unserer Gesellschaft ist in Deutschland.


    Exemplarisch möchte ich folgenden Fall heranziehen: Ein Affiliate vermittelt einen Bruttoumsatz von 100 Euro und erhält folglich von uns fünf Prozent Provision. Mir stellt sich nun die Frage, wie diese Provision umsatzsteuerlich zu behandeln ist bzw. wie wir die Auszahlung buchhalterisch erfassen müssen? Insbesondere stellt sich mir die Frage, welche Summe wir effektiv ausbezahlen müssen und was wir evtl. an das Finanzamt abführen müssen bzw. als Vorsteuer geltend machen können.


    Derzeit tendiere ich zu nachstehenden Lösungen (der Begriff Vorsteuer kann auch als negative Umsatzsteuer interpretiert werden):


    Affiliate = Privatperson aus einem EU-Land:
    Wir erstellen ihm eine Gutschrift über 5 Euro, auf welcher wir eine Vorsteuer in Höhe von 0,80 Euro (19% von 5 Euro) ausweisen. Dem Affiliate-Partner überweisen wir 5 Euro auf sein Konto. Die Vorsteuer machen wir anschliessend beim Finanzamt geltend.


    Affiliate = Privatperson aus einem Drittland (kein EU-Land):
    Wir erstellen ihm eine Gutschrift über 5 Euro und weisen keine Vorsteuer aus. Dem Affiliate-Partner überweisen wir 5 Euro.


    Affiliate = Unternehmen mit Sitz in Deutschland:
    Behandlung wie Privatperson aus einem EU-Land (siehe oben) -> Gutschrift mit Vorsteuerausweis, welche wir beim Finanzamt geltend machen.


    Affiliate = Unternehmen aus einem EU-Land (nicht Deutschland), USt.-Ident.-Nr. liegt nicht vor:
    Behandlung wie Privatperson aus einem EU-Land (siehe oben) -> Gutschrift mit Vorsteuerausweis, welche wir beim Finanzamt geltend machen.


    Affiliate = Unternehmen aus einem EU-Land, USt.-Ident-Nr. liegt vor:
    Behandlung wie Privatperson aus einem Drittland (kein EU-Land) (siehe oben) -> Gutschrift über 5 Euro, kein Vorsteuerausweis.


    Affiliate = Unternehmen aus einem Drittland (kein EU-Land)
    Behandlung wie Privatperson aus einem Drittland -> Gutschrift über 5 Euro, kein Vorsteuerausweis.


    Was haltet Ihr von diesen Lösungen? Hoffe ich bin nicht komplett auf dem falschen Dampfer :(


    Welche Formalien müssen wir beim oben beschriebenen Vorgehen einhalten (sofern dies soweit okay ist) und den Affiliate-Partnern abverlangen (z.B. Übermittlung von Steuernummern, etc.)? Ist es soweit in Ordnung, dass wir den Affiliate-Partnern Gutschriften mit Vorsteuer bzw. negativer Umsatzsteuer ausstellen oder benötigen wir von diesen explizit Rechnungen?


    Kennt Ihr eine pragmatischere Lösung?


    Weiterhin hab ich folgendes Problem: Die zu vertreibenden digitalen Produkte werden von Künstlern aus dem In- und Ausland über unsere Plattform verkauft. Vom Bruttoverkaufspreis erhalten sie eine prozentuale Beteiligung. Die Künstler sind entweder Privatpersonen oder gewerblich bzw. freiberuflich tätig. Wie müssen wir die Überweisung ihres Anteils an den Bruttoverkaufserlösen steuerrechtlich werten?


    Über Eure Hilfe würde ich mich rieeeesig freuen!


    Tausend Dank mal vorab und viele Grüsse
    Andi

  • Ich denke, es handelt sich hierbei um komplexere umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte, bei denen eine professionale Beratung durch einen Steuerberater sehr sinnvoll wäre.


    Ihre Ansätze enthalten verschiedene Fehler, so dass ich dringend dazu raten würde.