Überführungskosten bei Leasingfahrzeugen

  • Hallo zusammen,
    habe mal eine Frage, wir tauschen im August unseren Firmenwagen
    (Leasingvertrag) gegen einen Neuen aus ohne Anzahlung. Beim letzten Leasingvertrag hat unser Steuerberater Überführungskosten und Zulassung im Anlagevermögen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dürfen wir beim Neuvertrag diese Kosten als KFZ Aufwand verbuchen oder besteht Aktivierungspflicht? Das Fahrzeug wird im Anlagevermögen des Leasinggebers geführt.
    Danke für eine Antwort

  • Hallo,


    mit Sicherheit hat Ihr Steuerbarater die Kosten nicht im Anlagevermögen ausgewiesen, sondern im aktiven Abgrenzungsposten!


    Bei Bilanzierung besteht eine Aktivierungspflicht solcher Kosten und wenn das Kfz vor Ablauf des Leasings "abgeht", dann sind die aktivierten "Rest"-Kosten Aufwand.


    Der neue Leasing-Vetrag sieht wahrscheinlich vor, dass eine Sonderzahlung zu leisten ist, nur dass diese mit Rückgabe des alten Fahrzeugs abgegolten sind. Also ist wiederum ein ARAP in Höhe des "Rückgabewertes" zu bilanzieren.


    Warum fragen Sie nicht Ihren Steuerberater?


    Guss ffs




    Gruss ffs

  • Hallo
    Vielen Dank für die Antwort wir leisten keine Anzahlung es sind reine Überführungskosten und Zulassungskosten und es ist vor 4 Jahren
    auch keine geleistet worden . Die kosten von ca 589.- Euro wurden im Anlagegut aktiviert!
    Kann ich die Kosten diesmal nicht gleich unter KFZ Kosten verbuchen Gruß Ute

  • Hallo,


    wie ich schon sagte, es handelt sich mit Sicherheit nicht um Anlagevermögen, sondern um einen Rechnungsabgrenzungsposten.


    Würden Sie das Fahrzeug kaufen, würden es sich bei den Kosten um Nebenkosten der Anschaffung handeln, die zum Anlagegut zu aktivieren sind.


    Im Falle des Leasing sind die Kosten als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über die Laufzeit des Vertrages als Aufwand zu verbuchen.


    Anders verhält es sich, wenn Sie nicht bilanzieren, sondern eine EÜR erstellen, dann sind die Kosten bei Zahlung sofort abzugsfähig.


    Unter uns:


    Bei 589€ würde ich nicht lange diskutieren, sondern so buchen, wie ich es möchte. Darin steckt natürlich das Risiko, dass eine evtl. Betriebsprüfung diese Kosten findet und aktiviert, das kostet im Nachhinein eben Zinsen auf die dann höhere ESt.


    Gruss ffs

  • Hallo
    danke für die Antwort und Ja wir müssen bilanzieren,
    es war beim letzten mal keine aktive Abgrenzung sondern im Anlagevermögen sicher ein Fehler des Steuerberaters ist es nicht so das wenn wir eine Sonderzahlung tätigen würden diese als Rechnungsabgrenzung zu erfassen wären und auf die Laufzeit des Leasingvertrages aufgeteilt werden.
    Die Überführungskosten und Anmeldung als KFZ Aufwand verbuchen?
    Folgende Überlegung:
    Beim Leasing ist der Leasingnehmer aber nur wirtschaftlicher Eigentümer.Die Leasingrate ist eine Nutzungsgebühr, ähnlich Miete. Eigentümer im rechtlichen Sinne und auch auch aktivierungspflichtig ist der Leasinggeber.
    Daher können auch die Kosten der wirtschaftlichen Nutzung (Überführung Anmeldegebühr) nur laufende Kosten sein?
    Mache ich Denkfehler

  • Hallo,


    Ihre letzte Nachricht kann ich nicht so richtig verstehen,
    also nochmals, wenn ich es richtig verstanden habe:


    Es ist ein ARAP und aufzulösen wie bereits gesagt.


    Wenn Sie damit ein Problem haben, dann verbuchen Sie den Vorgang eben wie vorher gesagt, mit allen Konsequenzen.


    Gruss ffs