2004 habe ich ein Unternehmen als Exsistenzgründer übernommen. Für 2005 möchte das Finanzamt :
Vorlage der gesonderten Gewinnfeststellung 2005
Der Gewerbebetrieb ist nicht in meinem Wohnort, demnach wären für Gewerbebetrieb und Wohnort unterschiedliche Finanzämter zuständig. Ich gebe die Steuererklärung beim Finanzamt meines Gewerbebetriebes ab.
Könnte dies der Grund für die Abgabe der Gewinnfeststellung sein?
Muss man dabei etwas beachten?
Frage am Rande:
Weiterhin will das Finanzamt die Anlage zur EÜR.
Ist es richtig, dass ich diese hätte schon abgeben müssen?
Vielen Dank
Tiko