Warum muss ich eine gesonderte Gewinnfeststellung abgeben

  • 2004 habe ich ein Unternehmen als Exsistenzgründer übernommen. Für 2005 möchte das Finanzamt :
    Vorlage der gesonderten Gewinnfeststellung 2005


    Der Gewerbebetrieb ist nicht in meinem Wohnort, demnach wären für Gewerbebetrieb und Wohnort unterschiedliche Finanzämter zuständig. Ich gebe die Steuererklärung beim Finanzamt meines Gewerbebetriebes ab.


    Könnte dies der Grund für die Abgabe der Gewinnfeststellung sein?
    Muss man dabei etwas beachten?


    Frage am Rande:
    Weiterhin will das Finanzamt die Anlage zur EÜR.
    Ist es richtig, dass ich diese hätte schon abgeben müssen?


    Vielen Dank
    Tiko

  • Hallo Tiko,


    Zuständig für die Einkommensteuererklärung ist das Wohnsitzfinanzamt, § 19 Abs. 1 AO.
    Zuständig für die Feststellungserklärung ist das Betriebstättenfinanzamt, § 18 Abs. 2 AO.


    => bei Auseinanderfallen von Wohnsitzfinanzamt und Betriebstättenfinanzamt sind somit 2 Steuererklärungen abzugeben.


    Eintragung in der Anlage GSE der Einkommensteuererklärung: der Gewinn lt. Feststellungserklärung.


    Was meinten Sie mit "Anlage zur EÜR"?
    Die angeforderte Anlage EÜR selbst, oder will das Finanzamt noch weitere Erläuterungen zur Anlage EÜR?


    Im Übrigen: die Steuererklärungen 2005 wären bis zum 31.05.2006 einzureichen gewesen (Fristverlängerung bis 31.12.2006 möglich, wenn steuerlich beraten, - darüberhinaus nur in begründeten Ausnahmefällen bis 28.02.2007...)


    Gruß, Catja

  • Hallo Catja,
    vielen Dank für die Antwort!!!!!!!!!!!!
    Ja, Asche auf mein Haupt! Eigentlich ist es mir klar, aber..... tausend Gründe. Danke !!!!


    Es steht nur da: Vorlage zur Anlage EÜR, diese war auch nicht dabei.


    Also muss ich die Steuererklärung an beide Finanzämter senden? Ich dachte, dass beide Hand in Hand arbeiten.


    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Gruß, Tiko

  • Hallo Tiko,


    Zitat

    Es steht nur da: Vorlage zur Anlage EÜR, diese war auch nicht dabei.


    Die Anlage EÜR (nebst Erläuterungen) und alle Formulare können Sie bei den meisten Finanzämtern downloaden.


    Zitat

    Also muss ich die Steuererklärung an beide Finanzämter senden?


    Ja. Zwei Steuererklärungen an zwei Finanzämter.



    Grüße, Catja