Rechnungsabgrenzung bei EÜR möglich?

  • Hallo,


    selbstständiger Handelsvertreter macht eine ganze normale EÜR zur Gewinnermittlung.
    Nun erfolgt Ende Dezembr noch eine größere Zahlung für einen Auftrag der erst im Januar stattfindet.


    Dass man bei der EÜR nicht abgrenzen muss, ist klar. Darf man es aber trotzdem tun, wenn es steuerliche Vorteile bringt?


    Wenn ja, wie - denn es wird ja nicht bilanziert. (sonst. Erträge an PRAP)


    Vielen Dank schonmal im Voraus.

  • Nein, außer wenn die Zahlungen 10 Tage um den Jahreswechsel erfolgen und regelmäßig wiederkehrend sind und sich auf das jeweils andere Jahr beziehen (z.B. Miete).
    Die Anzahlung eines Auftrages düfte nicht hierzu gehören.
    Um eine derartige Abgrenzung zu ermöglichen, müssten Sie zur Bilanzierung übergehen.