Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkit

  • Hallo,


    Seit dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt.


    Was bedeut jetzt aber Mittelpunkt?
    Mein Mann ist seit 4 Jahren als Alleinunterhalter und Musikschullehrer selbstständig.


    Als Alleinunterhalter erzielt er natürlich sein Haupteinkommen und ist dabei jedoch auswärts tätig.


    Den Musikunterricht erteilt er hier zu Hause in seinem Arbeitszimmer. Dort bereitet er auch den Unterricht vor und nach, bereitet seine Auftritte als Alleinunterhalter vor oder ist für sonstige Kundenanfragen tätig (Noten schreiben etc.) Vom Zeitumfang ist das natürlich viel größer und stellt meiner Meinung nach den Mittelpunkt seiner Tätigkeit dar. Finanziell macht es jedoch nur ca. 1/5 seiner Einnahmen aus.


    Habe ich eine Chance, das Arbeitszimmer weiterhin als solches geltend zu machen?


    Wenn ja, heißt das, das ich dann tatsächlich alles abrechnen kann und nicht mehr nur bis 1250,00 €?


    Viele Grüße


    Safram

  • Hallo


    Hier mal das [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_92/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF[/url] zum AZ ab 2007, vielleicht hilft das schon. Die Grenze von 1.250,- gibt es nicht mehr.


    Viele Grüße