Rechnungsausstellung

  • Hallo zusammen !


    Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.
    Ist es richtig, dass es in einer Rechnung ausreicht,
    wenn der Vermerk: " Der Leistungszeitpunkt entspricht
    dem Rechnungsdatum ! " angegeben ist ??


    Viele Grüße Elke !! : :oops:

  • Es muss schon glaubwürdig sein. Es kommt drauf an, um was für eine Leistung es sich handelt. Ist es eine Leistung, die sich über Tage/Wochen erstreckt, ist der Zeitraum zu benennen.

    Steuerrecht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.