Gewerbesteuersenkung durch Wohnsitzverlegung?!

  • Hallo Gemeinde,


    ich bin freier Mitarbeiter eines im Hamburger Raum ansässigen Verlags und betreue seit ca. 10 Jahren eingenständig einen Kundenstamm in Teilen NRW's.


    Da ich in Köln wohne, darf ich eine vergleichsweise immens hohe Gewerbesteuer entrichten. Ich wohne in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung und möchte gern wissen, ob ich meinen Erstwohnsitz in den Hamburger Raum (verlagsnah) verlegen kann, um mich erstwohnsitztechnisch z.B. bei meinen Eltern anzumelden, um den dort gültigen, wesentlich niedrigeren Gewerbesteuer-Hebesatz entrichten zu dürfen.


    Ich muss noch anmerken, dass sich meine Tätigkeit aus telefonischer Betreuung sowie klassischer "vor Ort"-Betreuung in regelmäßigen zeitlichen Abständen (im gesamten südl. NRW) zusammensetzt, ich jedoch keine einzelne, feste Arbeitsstelle habe.


    Ich möchte meine Eigentumswohnung dann als Zweitwohnsitz anmelden.


    Ich wäre dankbar für eine Auskunft.


    Gruss (noch) aus Kölle
    Steuven

  • Hallo,


    das Melderecht hat für das Steuerrecht immer nur indizielle Bedeutung.
    Wenn also die Betriebstätte nicht wirklich verlegt wird, dann bleibt das Betriebstätten-FA (hier also wohl: Kölle) hebeberechtigt.


    Wenn durch ein lediglich nominelles Verlegen der Betriebstätte weniger Gewerbesteuer bezahlt wird, liegt ggf. Steuerhinterziehung vor.


    Haben Sie bei Ihren Berechnungen beachtet, dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wieder angerechnet wird?


    Grüße