Guten Tag,
eine Frage: Wenn ein Kleinstunternehmen aufgelöst wird und die noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenstände (hier: Tisch und Laptop) sollen ins Privatvermögen überführt werden, wo bzw. wie trage ich den Zuwachs auf der Einkommenssteuererklärung ein und wie ist das mit dem Verkauf (der muß ja noch in die EÜR eingetragen werden) oder reicht die Zuwachsnotierung?
Vielen Dank,
Oliver Bens