Übernahme Firmengegenstände in Privatvermögen

  • Guten Tag,


    eine Frage: Wenn ein Kleinstunternehmen aufgelöst wird und die noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenstände (hier: Tisch und Laptop) sollen ins Privatvermögen überführt werden, wo bzw. wie trage ich den Zuwachs auf der Einkommenssteuererklärung ein und wie ist das mit dem Verkauf (der muß ja noch in die EÜR eingetragen werden) oder reicht die Zuwachsnotierung?


    Vielen Dank,
    Oliver Bens

  • Wenn Gegenstände aus einem Betriebsvermögen in den Privatbereich überführt werden, so ist das eine Betriebseinnahme und als solche auch in Ihrer betrieblichen EÜR aufzunehmen. Da ich vermute, dass Sie Kleinunternehmer i.s.d.UStG sind, müssen Sie darauf keine USt abführen.

    Steuerrecht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

  • Vorsorglich:


    Außerdem gilt auch für ein "Kleinstunternehmen", dass bei Betriebsaufgabe eine Aufgabebilanz zu erstellen ist, d.h., dass man im letzten Jahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanz übergeht.


    Wenn man dem FA darstellt, dass man in einer "ZUsatzrechnung" zur normalen Einnahmen-Überschussrechnung alle übrigen Buchungen, die die Betriebsaufgabe betreffen, darstellt, lassen die sich manchmal auch darauf ein, auf die Aufgabebilanz zu verzichten.



    Eine "Zuwachsbuchung" (was ist das?) gibt es nicht.


    Die Gegenstände sind mit dem Teilwert ins Privatvermögen zu überführen.


    Wenn für den Laptop, der noch einen Buchwert von 1,00 € hat, noch einen Verkaufspreis von 100,00 € zu erzielen wäre, dann werden die 100,00 als Privatentnahme gewinnerhöhend erfasst und der 1,00 € Restbuchwert gewinnmindernd als Abgang Restbuchwert.


    Gruß, die Catja