Miet- und Fahrkosten als SA fürs Studium

  • Hallo,


    folgende Frage. Ich studiere in Bremen und habe dort quasi eine Studentenbude. Ursprünglich komme ich aber aus Berlin. Ich würde gerne die Miet- und Fahrtkosten als SA absetzen(ich fahre alle 14 Tage runter). Das Problem ist aber, dass Bremen eine Landeskinderregelung für die Studiengebühren hat. D.h., dass ich solange mein Erstwohnsitz in Bremen ist, keine Studiengebühren zahle. Daher habe ich meinen Erstwohnsitz in Bremen angemeldet. Kann ich trotzdem die Miet- und Fahrtkosten für die Studentenbude absetzen oder muss ich meinen Erstwohnsitz wieder nach Berlin verlegen, dann die Studiengebühren bezahlen, um diese & die Fahrt- und Mietkosten dann als SA geltend zu machen.


    Danke bereits jetzt


    Gruß


    Johannes

  • Zitat von "12345cerbi"

    Hallo,


    folgende Frage. Ich studiere in Bremen und habe dort quasi eine Studentenbude. Ursprünglich komme ich aber aus Berlin. Ich würde gerne die Miet- und Fahrtkosten als SA absetzen(ich fahre alle 14 Tage runter).


    Steuerrecht ist kein Wunschkonzert



    Zitat

    Das Problem ist aber, dass Bremen eine Landeskinderregelung für die Studiengebühren hat. D.h., dass ich solange mein Erstwohnsitz in Bremen ist, keine Studiengebühren zahle. Daher habe ich meinen Erstwohnsitz in Bremen angemeldet. Kann ich trotzdem die Miet- und Fahrtkosten für die Studentenbude absetzen oder muss ich meinen Erstwohnsitz wieder nach Berlin verlegen, dann die Studiengebühren bezahlen, um diese & die Fahrt- und Mietkosten dann als SA geltend zu machen.


    Wo Erst- und wo Zweitwohnsitz ist ist für das FA unerheblich.
    Massgeblich (zumindest für den Ansatz der Miete) ist, ob eine DHH-Führung vorliegt.
    Existiert denn in Berlin ein eigener Hausstand?`
    Oder nur das Zimmer bei den Eltern?

  • Hallo,


    1. zu den Einkünften: vergangenes Jahr habe ich 1600 € Steuern gezahlt.


    2. Dann folgende Information, die ich noch nicht erwähnt hatte. Es handelt sich dabei um ein Erststudium.


    3. In Berlin existiert kein eigener Hausstand, lediglich das elterliche Zimmer, würde dies aber eher als Lebensmittelpunkt bezeichnen als die Bremer Wohnung. Wie ich dies nun aber verstanden habe, ist wegen mangelnden Hausstands in Berlin keine DHH gegeben und somit sind auch keine Mietkosten für das Studium geltend zu machen, richtig?


    4. Wie sieht es nun mit den Fahrtkosten aus?


    Schönen Gruß


    Johannes

  • 1. klar
    2. Kosten des Studiums sind bis 4.000,- als Sonderausgabe absetzbar.
    3. Richtig
    4. Da der Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern liegt, sind die Fahrten als Fahrt zw. Wg./Arbeitsstätte mit der Entfpsch. ansetzbar (als SA, s. 2.).


    Kosten die mit der EK-Erzielung in Zusammenhang stehen, sind von den Einnahmen abzuziehen (je nach Art der EK).