Hallo,
folgende Frage. Ich studiere in Bremen und habe dort quasi eine Studentenbude. Ursprünglich komme ich aber aus Berlin. Ich würde gerne die Miet- und Fahrtkosten als SA absetzen(ich fahre alle 14 Tage runter). Das Problem ist aber, dass Bremen eine Landeskinderregelung für die Studiengebühren hat. D.h., dass ich solange mein Erstwohnsitz in Bremen ist, keine Studiengebühren zahle. Daher habe ich meinen Erstwohnsitz in Bremen angemeldet. Kann ich trotzdem die Miet- und Fahrtkosten für die Studentenbude absetzen oder muss ich meinen Erstwohnsitz wieder nach Berlin verlegen, dann die Studiengebühren bezahlen, um diese & die Fahrt- und Mietkosten dann als SA geltend zu machen.
Danke bereits jetzt
Gruß
Johannes