Hallo zusammen,
ich liege über den EUR 17.500, jedoch in der Hauptsache mit einer von der Umsatzsteuer befreiten Dozententätigkeit (Berufsausbildung).
Fraglich daher: zählen die Umsätze (im Vorjahr) generell oder nur die Ust.pflichtigen?
Und auch: würde ich die Kleinunternehmerregelung verlieren oder freiwillig verzichten, so wäre doch das Ergebnis, daß ich kaum Rechnungen stelle, die Umsatzsteuer enthalten (Dozententätigkeit) aber gänzlich die geleistete Vorsteuer zurückverlangen kann (v.a. betriebliche Kosten für KFZ, ca. EUR 3000). Oder? Was würde das FA hier einwenden?
Beste Grüße & Dank für jeden Tip im Voraus
*roq-on