Lohnsteuererklärung-Rückerstattung bei dieser Konstellation?

  • Hallo.
    Ich habe zum ersten Mal in meinem Leben derartig v"viel" geld verdient, dass ich eine Struererklärung machen musste.
    Das war meine erste.
    Die Konstellation sieht nun so aus:
    Mein Steuerpflichtiges Brutto betrug im Jahr ca 27.300 €, damit meine Gesamt-Lohnsteuern so ca. 4100 €.
    Ich war 2007 aber nur bis zum, 15.12.2007 beschäftigt, danach kam ALG1.
    Diese wurde mir aber, wegen einer Sperre, erst ab dem 22.12.2007 ausgezahlt, und zwar wohl 8 Tage 29,99 €
    sind ca. 240 €, die ich an ALG1 im Jahr 2007 bekam.
    Ich hatte sonst keine anderen Ausgaben oder Dinge, die ich geltend machen könnte.
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    Nun hörte ich aber, dass jemand, der innerhalb eines Arbeitsjahrs vor Ende dieses Jahres entlassen wird, etwas an Rückzahlung zu erwarten hätte.
    Ich habe aber nur ca 195 € bekommen.
    Meine Frage ist nun: Stimmt das so?
    Einen Fehler habe ich nämlich schon gefunden:
    Unter Progressionsvorbehalt hat die Sachbearbeitung fälschlicherweise die ganzen 900 € ALG1 genommen, anstatt Anteilig 240 für die 8 Tage des Dezembers. Diesbezüglich bekommen ich ca. 80 € mehr.
    Aber das muss doch noch mehr drin sein, oder?
    Wäre dankbar für einen kleinen Hinweis, oder auch einen großen.
    Bis später.

  • Zitat

    Unter Progressionsvorbehalt hat die Sachbearbeitung fälschlicherweise die ganzen 900 € ALG1 genommen, anstatt Anteilig 240 für die 8 Tage des Dezembers. Diesbezüglich bekommen ich ca. 80 € mehr.


    Wenn die AfA 900 € bestätigt hat, sind auch 900 € anzusetzen.


    Zitat

    Ich habe zum ersten Mal in meinem Leben derartig v"viel" geld verdient, dass ich eine Struererklärung machen musste.


    Das "muss" liegt nicht an der Höhe der Einkünfte, sondern am ALG1.



    Zitat

    Nun hörte ich aber, dass jemand, der innerhalb eines Arbeitsjahrs vor Ende dieses Jahres entlassen wird, etwas an Rückzahlung zu erwarten hätte.
    Ich habe aber nur ca 195 € bekommen.
    Meine Frage ist nun: Stimmt das so?


    195 € ist doch schon mal etwas.
    Mehr wirds nicht.
    Das ALG1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt, und erhöht so den Steuersatz.
    Daher fällt die Rückzahlung "gering" aus.

  • Leider sind die Belege des Arbeitsamtes unübersichtlicher geworden (als früher).
    Es ist die Summe des ALG in 07 zu berücksichtigen, die sie auch wirklich erhalten haben. Das Arbeitsamt macht nicht mehr in jedem Fall eine Abrechnung zum 31.12. Hier kann es auch sein, daß das ALG für den Dez. 07 erst in 08 gezahlt wurde. (Wäre zu kontrollieren.)

    Zitat

    Nun hörte ich aber, dass jemand, der innerhalb eines Arbeitsjahrs vor Ende dieses Jahres entlassen wird, etwas an Rückzahlung zu erwarten hätte.

    Die höhe der Erstattung ist auch von der Dauer der Arbeitslosigkeit abhängig. War hier ja nur ein paar Tage.

  • Ja, ich habe tatsächlich "nur" ca 240 € ALG1 erhalten.
    Und am Telefon sagte die Dame auch bereits, dass der Fehler an dem alg 1 lag und die bearbeitende Person das falsch berechnet hat.
    Scheisse, wann und wie hätte ich denn "viel" zurückbekommen?
    Verdamtme Schweine, Steuern zahlen wir, aber wofür?
    Fühlt sich jemand etwa durch die Polizei sicherer, oder durch die Gerichte vertreten oder , ... sorry.
    Anderes Thema.

  • Ganz anderes Thema und schon gar kein Grund für Beschimpfungen dieser Art!
    Änderungswünsche werden an der Wahlurne entgegengenommen.