Hallo,
wo kann ich versteuerte Abfindungen auf der Anlage N eintragen? Wenn ich sie zu 3 addiere, dann schrumpfen meine Ersattungen stark!
Vielen Dank für die Hilfe
Abfindung: Wo eintragen?
- silberpferd
- Erledigt
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Zeile 17
(und Zeilen 18+19 für einbehaltene LSt, SolZ und KiSt).Unterlagen (Aufhebungsvertrag/Abfindungsvereinbarung) ggf. der Steuererklärung beifügen.
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Nicht nur "ggf.", die will das FA immer sehen.
Über die Abfindung muss es doch eine Lohnsteuerbesch. geben. -
Ja, es steht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Aber unter 3, 4+5. Sollte es nicht unter 10,11,12 eingetragen werden?
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Was ist denn mit der Fünftelregelung und wie geht das? Ist der Freibetrag jetzt 7.200€, anstelle der 8.181€? Kann ich die einfach von der Gesamtsumme (Abfindung + Lohnsteuer+ Soli) abziehen, dann fünfteln und die Summe unter 17 eintragen? -
Die Fünftelregelung sollte das Programm selber rechnen können.
§ 34 EstG.Die Abfindung ist steuerpflichtig (ggf. unter Anwednung der Fünftelregelung).
Steuerfreiheit i.H.v. 7.200 € nur, wenn der Anspruch vor dem 1.1.06 entstanden ist oder wegen eines Urteils vor dem 1.1.06 bzw. einer am 31.12.05 anhängigen Klage gezahlt wird. -
und wie kann ich erkennen, ob das Programm die Fünftelregelung auch angewendet? Ich dachte, es gäbe durch die Angabe de schon gezahlten Abfindungs Steuern eine höhere Erstattung zurück?
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Ich weiss nicht, ob man das beim Programm sehen kann, weil ich das Programm nicht selber nutze.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die Berechnung der Einkommensteuer zu sehen, - dort findet sich dann auch die Fünftelregelung, - oder eben auch nicht. -
Die Fünftel-Regelung erkennt man an der Berechnung. Aber die könnte hier keine Berücksichtigung finden, wenn es unter "3, 4+5" eingetragen ist. Daher ist anhand der Unterlagen (Kündigungsvereinbarung usw.) zu prüfen, ob sie doch Anwendung findet.