Abfindung: Wo eintragen?

  • Zeile 17
    (und Zeilen 18+19 für einbehaltene LSt, SolZ und KiSt).


    Unterlagen (Aufhebungsvertrag/Abfindungsvereinbarung) ggf. der Steuererklärung beifügen.

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Was ist denn mit der Fünftelregelung und wie geht das? Ist der Freibetrag jetzt 7.200€, anstelle der 8.181€? Kann ich die einfach von der Gesamtsumme (Abfindung + Lohnsteuer+ Soli) abziehen, dann fünfteln und die Summe unter 17 eintragen?

  • Die Fünftelregelung sollte das Programm selber rechnen können.
    § 34 EstG.


    Die Abfindung ist steuerpflichtig (ggf. unter Anwednung der Fünftelregelung).
    Steuerfreiheit i.H.v. 7.200 € nur, wenn der Anspruch vor dem 1.1.06 entstanden ist oder wegen eines Urteils vor dem 1.1.06 bzw. einer am 31.12.05 anhängigen Klage gezahlt wird.

  • und wie kann ich erkennen, ob das Programm die Fünftelregelung auch angewendet? Ich dachte, es gäbe durch die Angabe de schon gezahlten Abfindungs Steuern eine höhere Erstattung zurück?

  • Ich weiss nicht, ob man das beim Programm sehen kann, weil ich das Programm nicht selber nutze.
    Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die Berechnung der Einkommensteuer zu sehen, - dort findet sich dann auch die Fünftelregelung, - oder eben auch nicht.

  • Die Fünftel-Regelung erkennt man an der Berechnung. Aber die könnte hier keine Berücksichtigung finden, wenn es unter "3, 4+5" eingetragen ist. Daher ist anhand der Unterlagen (Kündigungsvereinbarung usw.) zu prüfen, ob sie doch Anwendung findet.