Umzugspauschale für Umzug zu zweit?

  • Hallo,


    ich bin im Januar 2007 mit meinem Freund (nicht verheiratet) wegen meiner ersten Festanstellung nach Studienabschluss von Wiesbaden nach München gezogen. Am 01.02.07 habe ich in München meinen Job angetreten. Mein Freund war in München auf Jobsuche und hat erst zum 15.09.07 ebenfalls seine erste Festanstellung nach Studienabschluss angetreten.


    Wir hatten für den Umzug einen Transporter gemietet, in Wiesbaden 2 Freunde als Umzugshelfer, in München 1 Umzugshelfer. Die Rechnungen vom Transporter und die Kilometerpauschale Wiesbaden-München sind klar. Was deckt die Umzugspauschale eigentlich ab, was kommt zusätzlich zu Pauschale noch dazu?


    Und nun das Wichtigste: Wer setzt den Umzug von seiner Steuer ab? Setze ich allein den Umzug von meiner Steuer ab? Die Umzugspauschale und den Transporter usw. kann ja nur Einer steuerlich geltend machen oder wie funktioniert das? Könnte mein Freund den Umzug überhaupt geltend machen, da bei ihm der Zeitraum Januar (Umzug) bis September (Festanstellung) doch sehr groß ist? Natürlich haben wir die Kosten damals gemeinsam getragen, wie lösen wir das am besten untereinander?


    Danke und Gruß!

  • Die Umzugskosten sind nur bei ihnen berufl. veranlasst. Der Freund ist nur mitumgezogen.
    Es können die tats. Kosten als WK (Anlage N) angesetzt werden (bspw. Mietauto), für die sonst. Umzugskosten (bspw. Helfer, PKW Ummeldung usw.) gibt es eine Pauschale, abhängig davon, Ob bereits vor dem Umzug ein eigener Hausstand bestand, viele Fanilienmitglieder mit umgezogen sind (Kinder) usw.

  • Danke für die Auskunft!


    Wir haben vorher in WIesbaden in getrennten Wohnungen gelebt, sind also in München zusammengezogen. Was bedeutet das für meine Steuer?

  • Wie gesagt, nur die eigenen Umzugskosten sind abzugsfähig. Die Kosten des Mietautos wären ggf. aufzuteilen. Umzugkosten psch. (für sonst Kosten) können zusätzlich geltend gemacht werden. Dies sind 561,- (ledig, ohne Familie), wenn vor dem Umzug bereits ein eigener Hausstand in Wiesbaden bestand.
    Diese Kosten mindern somit das zu verst. EK, soweit der AN PB (920,-) überschritten wird.