Verbuchung Eigenverbrauch

  • Hallo,


    bin Kleinunternehmer, also nicht umsatzsteuerpflichtig. Wie muß die Buchung bei einem Eigenverbrauch aus meinem Warenbestand aussehen?


    Konto 1880 Unentgeltliche Wertabgabe an
    Konto 8924 Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens ohne Umsatzsteuer


    Wäre diese Buchung korrekt, obwohl ich beim Einkauf Umsatzsteuer aktiviere?


    Vielen Dank für Eure Antwort......

  • Guten Morgen !

    Zitat von "Teddy"

    bin Kleinunternehmer, also nicht umsatzsteuerpflichtig. ... obwohl ich beim Einkauf Umsatzsteuer aktiviere ...


    Was bewirkt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Sie bewirkt, dass ein Unternehmer (egal ob freiberuflich, gewerblich oder
    nebenberuflich) von der grundsätzlichen Verpflichtung, seine Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit wird. In der Praxis bedeutet das, dass der
    Unternehmer in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf (auch der Hinweis, 19 % oder 7% MWSt oder USt enthalten ist nicht erlaubt). Im Gegenzug kann der Kleinunternehmer auch keine Vorsteuern, Erwerbsteuern oder Einfuhrumsatzsteuern vom Finanzamt wieder bekommen.


    Ich glaube, dass Du irgend etwas grundsätzliches falsch machst. :wink:


    Vielleicht klärst Du zunächst mit Hilfe eines Steuerberaters Deinen Status und dann kann man auch Deine eigentliche Frage

    Zitat von "Teddy"

    Wie muß die Buchung bei einem Eigenverbrauch aus meinem Warenbestand aussehen?

    beantworten. Vorher macht dies wenig Sinn. :roll:


    Gruss
    khMcologne

  • Zitat von "Opa"

    Er ist KU, hat er/sie eindeutig geschrieben, deswegen ist trotdem der Eigenverbrauch zu buchen. Über das Konto schweig ich mich aber aus.


    Hat er/sie, aber zugleich schreibt er/sie auch, dass er/sie die Vorsteuer geltend macht und dies bedeutet wiederum, dass er/sie kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist. Somit ist zumindest für mich, sein/ihr Status unklar. :lol:

  • nein, ich bilanziere nicht. Es ist ein kleiner Frisörbetrieb, auch mit Verkauf von Produkten. Da kommt es vor, dass Produkte für den Eigenbedarf genommen werden, die aber in der EÜR auch verbucht werden müssen.


    Ich weiß aber auch, dass ich als Kleinunternehmer aufgrund der Umsatzgröße keine Umsatzsteuer beim Finanzamt einreichen kann.

  • Zitat

    aber zugleich schreibt er auch, dass er die Vorsteuer geltend macht


    Kann ich aus "Umsatzsteuer aktiviere" nicht unbedingt herauslesen, aber dazu sollte er sich nochmal melden.
    Der KU rechnet normalerweise Brutto = Netto. Wenn der Fragesteller etwas "mischt", wird es natürlich schwierig. Also: Nochmal melden, und Sachverhalt klarstellen.