Hallo zusammen,
wir haben einen kleinen Friseurladen. Üblicherweise, bezahlen die Kunden bar für die Dienstleistung. Hin und wieder wird auch Neuware z.B. ein Fön, Glätteisen etc verkauft. Ich habe nun die Barzahlung für Dienstleistung unter Zahlungen/Kasse verbucht und als Kategorie "Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs 1 UStG" angegeben.
Nun habe ich z.B. einen Fön verkauft und der Kunde bekommt von mir eine Rechnung u.a. wg Garantienachweis. Diese lege ich unter "Rechnungen" an und als Zahlungsart gebe ich Barzahlung ein.
Wenn ich nun in meine Kasse schaue steht da als Kategorie "Zahlung vom Kunden"
Ich hab also beidesmal eine Barzahlung und beidesmal eine "Zahlung vom Kunden" aber auch einen "Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs 1 UStG"
Was ist denn nun das Richtigere? Soll ich gleich Zahlung vom Kunden angeben oder ist das eigentlich "wurscht"?
Macht es Sinn alle Einnahmen als Rechnung zu buchen und als Barzahlung?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Gruß
Michael