Vorsteuer bei Fremdfahrzeug?

  • Hallo,


    ab und zu nutze ich auch nicht firmeneigene Fahrzeuge (zum Beispiel das meiner Frau) für betriebliche Fahrten. Diese Kosten kann ich ja als Kosten (Auto 0,30 €/km) für Fremdfahrzeuge ansetzen.


    Frage nun: Ist in diesen Kosten dann auch abziehbare Vorsteuer enthalten?

  • Guten Morgen,
    das kommt darauf an, ob der Eigentümer des "Fremdfahrzeuges" für die Erbringung der Dienstleistung Überlassung des Fahrzeuges an einen Dritten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt erstellen kann. Ansonsten Nein!


    Ganz nebenbei sollte Deine Frau einmal in ihre Versicherungsunterlagen schauen, inwieweit sie nicht einen Rabatt für reine Privatnutzung bekommt. Ausserdem ist der "regelmäßige gewerbliche Verleih/Überlassung von PKw" unter Umständen von einer Aufsichtsbehörde zu genehmigen, auch das sollte geprüft werden. wenn regelmäßig das Fremdauto einer anderen "Firma" genutzt wird.

  • Hallo Karl-Heinz,


    so hatte ich das vermutet. Vorsteuerabzug geht ja eigentlich immer nur dann, wenn an anderer Stelle Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt wird.


    Dank auch für den Versicherungshinweis...ist bei mir aber so, dass ich manchmal auf einen Motorroller ausweiche (bei Schönwetter) und der gehört mir.


    Gruß,
    Frank