Wann kann ich das Bundesverfassungsgericht anrufen?

  • Hallo,


    wann kann ich eigentlich das Bundesverfassungsgericht anrufen? Um was muss es da gehen? Reicht es aus, wenn das Gericht einen Zeugen (Ehefrau) als unglaubwürdig angesehen hat, obwohl meine Frau die Wahrheit gesagt hat?


    Hans

  • Hallo,


    das reicht generell für eine Verfassungsbeschwerde nicht aus. Die Beweiswürdigung ist normalerweise ureigendste Aufgabe des Finanzgerichtes und könnte nur im Rahmen einer Berufung nachgeprüft werden (die es im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gibt). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Kläger durch die Entscheidung in seinen Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten (z.B. auf rechtliches Gehör) verletzt worden ist. Zudem muss generell der Instanzenweg ausgeschöpft sein. Wenn es einen Revisionsgrund (z.B. mangelnde Aufklärung des Sachverhaltes) gibt, muss zunächst Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt werden.


    Martina

  • Hallo,


    das ist ja alles ganz schön kompliziert. Danke für Deine ausführliche und verständliche Antwort.


    Hans