Ausschluß der Öffentlichkeit

  • Hallo,


    ich möchte gerne, dass bei meinem Verfahren vor dem Finanzgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Kann ich da einen Antrag stellen? Wie begründe ich ihn?


    Svenja

  • Hallo,


    Du kannst einen entsprechenden Antrag an das Gericht stellen. Das Gericht muss diesem Antrag dann nach § 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) stattgeben. Du brauchst diesen Antrag nicht zu begründen.


    Jan

  • Hallo,


    da bin ich aber froh, dass das so einfach möglich ist. Ich habe fest damit gerechnet, dass ich diesen Antrag begründen muss. Habe das auch von Bekannten gehört, die an einer Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht teilgenommen haben.


    Svenja