das Gericht leitet die Verhandlung. In der Regel werden die Parteien zunächst in den Sachstand eingeführt. Dann müssen die Parteien ihre Anträge stellen. Normalerweise wird hier auf die bereits angekündigten Anträge in den Schriftsätzen Bezug genommen. Es werden nachfolgend Beweise erhoben und die Sache wird besprochen.