Verfassungsbeschwerde nur bei letztinstanzlicher Entscheidung?

  • Hallo,


    ist eine Verfassungsbeschwerde denn nur möglich, wenn zuvor das Bundesverwaltungsgericht angerufen worden ist? Was ist, wenn eine Revision nicht zugelassen wird oder offensichtlich ausscheidet?


    Wolfgang

  • Hallo,


    normalerweise muss schon Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn dies dem Kläger nicht zugemutet werden kann. Wenn daher offensichtlich kein Revisionsgrund vorhanden sein sollte, kann das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil angerufen werden. Denke ich zumindest.


    Martina