meines Wissens nach existieren keine zwingenden Formvorschriften. Es ist aber anzuraten, Beschwerdeführer, Beschwerdegegner, die aufzuhebenden Urteile genau zu bezeichnen, das Begehren deutlich zu machen, die Verletzung von den eigenen Grundrechten aufzuzeigen und überhaupt eine Begründung abzugeben. Auf jeden Fall ist die Schriftform einzuhalten.