Kosten eines Rechtsstreits

  • Hallo,


    in der Regel hat derjenige die Kosten zu tragen, der den Prozeß verliert. Wie die Höhe genau aussieht, richtet sich nach dem Grad des Unterliegens. Wenn jemand z.B. 3.000 DM Werbungskosten einklagt, aber nur 1.000 DM zugesprochen bekommt, muss er 2/3 der Verfahrenskosten tragen.


    Ulrike