Verfassungsbeschwerde durch Verband

  • Hallo,


    darf eigentlich ein Verband (z.B. der Bund der Steuerzahler) eine Verfassungsbeschwerde für seine Mitglieder einlegen?


    Markus

  • Hallo,


    dabei würde es sich um eine sog. Popularklage handeln. Diese ist im deutschen Recht generell unzulässig. In bestimmten Fällen gibt es so etwas bei Verbraucherschutzverbänden, wenn es um die Zulässigkeit von irgendwelchen allgemeinen Geschäftsbedingungen geht.


    Heiko