Klagerücknahme/Erledigung des Rechtsstreits

  • Hallo,


    was macht es im Hinblick auf die Verfahrenskosten für einen Unterschied, wenn ich die Klage zurücknehme bzw. wenn ich sie für erledigt erkläre?


    Monika

  • Hallo,


    da gibt es einen ganz großen Unterschied. Wenn der Kläger die Klage zurücknimmt, muss er generell die gesamten Verfahrenskosten dem Gericht bezahlen. Wenn er hingegen das Verfahren für erledigt erklärt, dann entscheidet das Gericht aufgrund der Erfolgsaussichten über die Verteilung der Verfahrenskosten.


    Martina