da gibt es einen ganz großen Unterschied. Wenn der Kläger die Klage zurücknimmt, muss er generell die gesamten Verfahrenskosten dem Gericht bezahlen. Wenn er hingegen das Verfahren für erledigt erklärt, dann entscheidet das Gericht aufgrund der Erfolgsaussichten über die Verteilung der Verfahrenskosten.