Gericht verweist Sache an Behörde

  • Hallo,


    in meinem Verfahren (es ging um die Berechtigung eines Verspätungszuschlages) hat das Finanzgericht den Bescheid aufgehoben und die Sache an das Finanzamt zur Entscheidung zurückverwiesen. Wie sieht es hier mir den Verfahrenskosten aus?


    Kai

  • Hallo,


    auch hier muss die Behörde die Verfahrenskosten tragen. Alles andere wäre ja auch eine Zumutung für den Bürger, der um sein Recht kämpfen muss.


    Ulrike