Hallo,
eine Sache interessiert mich: Muss ist eigentlich bei einem Prozeß vor dem Finanzgericht auch die Kosten für Beigeladene übernehmen?
Rosalie
Hallo,
eine Sache interessiert mich: Muss ist eigentlich bei einem Prozeß vor dem Finanzgericht auch die Kosten für Beigeladene übernehmen?
Rosalie
Hallo,
dies setzt einmal voraus, dass Du den Prozeß verlierst. Darüber hinaus müssen nach § 139 der Finanzgerichtsordnung Billigkeitsgründe dafür sprechen, dass Du diese Kosten zu tragen hast. Möglich ist aber auch, dass das Gericht die Kosten der Staatskasse auferlegt.
Ulrike
Hallo,
danke für Deine Auskunft und alles Gute.
Rosalie