Kosten des Beigeladenen

  • Hallo,


    eine Sache interessiert mich: Muss ist eigentlich bei einem Prozeß vor dem Finanzgericht auch die Kosten für Beigeladene übernehmen?


    Rosalie

  • Hallo,


    dies setzt einmal voraus, dass Du den Prozeß verlierst. Darüber hinaus müssen nach § 139 der Finanzgerichtsordnung Billigkeitsgründe dafür sprechen, dass Du diese Kosten zu tragen hast. Möglich ist aber auch, dass das Gericht die Kosten der Staatskasse auferlegt.


    Ulrike