Verfälschte Urkunde

  • Hallo,


    ich habe in einem Verfahren vor dem Finanzgericht eine verfälschte Urkunde vorgelegt und habe den Prozeß deshalb gewonnen. Kann das Gericht deshalb die Entscheidung wieder aufheben? Das Urteil ist längst rechtskräftig.

  • Hallo,


    normalerweise ist ein rechtskräftiges Urteil bestandskräftig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens besteht. Ein solcher Grund liegt vor, wenn eine Urkunde verfälscht worden war und das ergangene Urteil auf dieser Urkunde beruht.


    Heiko