Sprungklage

  • Hallo,


    habe mal gehört, dass es beim Finanzgericht eine Sprungklage gibt. Was soll ich mir darunter vorstellen?


    Achim

  • Hallo,


    bei einer Sprungklage brauchst Du zuvor keinen Einspruch einzulegen. Sie kommt aber nur sehr selten in Betracht. Sie ist einmal möglich, wenn das Finanzamt damit einverstanden ist und seine Zustimmung erklärt. Ferner kann eine Sprungklage eingelegt werden, wenn die Anordnung eines Sicherungsverfahrens vorgehen möchte. Ich würde die oben beschriebene Einigung nicht anstreben, weil das Einspruchsverfahren zwar Zeit benötigt, Dir jedoch keine Kosten entstehen.


    Martin