Muß ich Einnahmen aus Untervermietung versteuern?

  • Guten Tag,


    wir vermieten gelegentlich das ehemalige Kinderzimmer meines Sohnes an einen alleinstehenden Bekannten, der in Hamburg arbeitet, aber am Wochenende und in den Ferien häufig seine alte Heimatstadt besucht. Wir haben vereinbart, dass er pro Nacht 20 DM zahlt.


    Im Jahr kommt unser gast an etwa 30-40 Tagen, so dass wir etwa 600 –800 DM bekommen. Natürlich haben wir auch Kosten für Wasser, Strom usw. Da wir ansonsten die Kosten für unser selbstgenutztes Haus beim Finanzamt gar nicht geltend machen können, wäre es natprlich ein riesen Aufwand, alles genau zu ermitteln. Kann man die Kosten in einem solchen Fall pauschal ansetzen?


    Mit freundlichen Grüßen
    Addi Schiffer

  • Hallo Herr Schmitt,


    von einer Pauschale für die Kosten weiss ich nichts. Aber es gibt eine viel einfachere Lösung: Übersteigen die Einnahmen nämlich nicht 1.000 Mark, brauchen Sie bei der Vermietung von einzelnen Räumen in einem Einfamilienhaus das bei der Steuer erst gar nicht anzugeben. Die Einnahmen werden dann überhaupt nicht steuerlich erfsaßt. Im gegenzug können Sie aber natürlich auch keine Kosten geltend macjhen. In ihrem Fall wäre das doch genau das richtige.


    Viele Grüße
    Klaus Schmitt

  • Guten Tag Herr Schmitt,


    vielen Dank für Ihre Info. Das ist natürlich die beste Lösung. Können Sie mir vielleicht auch noch sagen, auf welches Gesetz ich mich da berufen kann?


    Mit freundlichen Grüßen
    Addi Schiffer