Klagefrist versäumt wegen Urlaubs

  • Hallo,


    ich bin für fünf Wochen nach Amerika geflogen und habe deshalb eine Klage nicht mehr rechtzeitig einreichen können. Soll ich einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen?


    Barbara

  • Hallo,


    Urlaub kann dazu führen, dass das Überschreiten der Frist als unverschuldet angesehen wird. Leider ist das nicht immer so. Der Bundesfinanzhof geht auf jeden Fall bei einem längeren Urlaub von mehr als sechs Wochen davon aus, dass der Steuerpflichtige bestimmte Vorkehrungen treffen muss, damit er auf Fristsachen reagieren kann. Dazu gehört, dass er sich die Post nachsenden lässt. Ich würde an Deiner Stelle den Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.


    Udo