Kann ich neben dem Behinderten-Pauschbetrag noch andere Aufwendungen auf Grun...

  • Guten Tag!
    Nach einem Autounfall habe ich jetzt einen Behindertnausweis mit dem Merkmal aG bekommen. aG steht für außergewöhnlich gehbehindert. Ich weiss, dass ich einen Behindertnpaushbetrag bekomme. Aber gibt es zusätzliche Möglkichkeiten, Steuern zu sparen?


    Vielen Dank vorab für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Addi Schiffer

  • Hallo Herr Schiffer,
    neben den Pauschbeträgen können Sie zusätzlich noch Kfz-Kosten absetzen. Bei geh- und stehbehinderten Bürgern mit einem Grad der Behinderung von 80 oder 70 mit Merkzeichen "G" können Kraftfahrzeugkosten für 3.000 km zu je 0,52 DM ohne weiteren Nachweis angesetzt werden.
    In Ihrem Fall sind es bei außergewöhnlicher Gehbehinderung sogar 15.000 km.


    Viele Grüße
    Magda

  • Hallo Herr Schiffer,


    Frau Dürrhauer hat grundsätzlich recht. Sie hat aber wohl übersehen, dass es seit 2001 nicht mehr 52 Pfennig, sondern jetzt 58 Pfennig sind.


    Viele Grüße
    J. Felgennagel

  • Hallo,
    mit den Fahrtkosten sehe ich das auch so. Oft wird aber übersehen, das auch außerordentliche Krankheitskosten, zum Beisoiel Operationskosten neben dem Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen - nach Abzug der zumutbaren Belastung - steuerlich berücksichtigt werden können.


    Gruß Ursula

  • Hallo!
    Aufgrund eines Pflegefalles in der Familie kann ich sagen, das sämtliche Kosten Differenzkosten, die für REHA-Mittel / Maßnahmen anfallen und nicht von Irgendwelchen Trägern (wie Krankenkasse o.ä.) bezahlt werden, als Außergew.Belastung anerkannt wurden.
    Natürlich muß die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben & u.U eine gute Begründung geliefert werden.
    MfG

  • Hallo,
    man kann als Schwerbehinderter wie in diesem Fall auch noch eine Haushaltshilfe in einer Höhe von 1800 DM mit einer Begründung absetzen. Z.B. Bügelhilfe für ein Jahr.