Nachweis von Bewirtungskosten

  • Guten Tag,


    Bin ich eigentlich verpflichtet, den Vordruck eines Restaurants auszufüllen, wenn ich Bewirtungskosten absetzen will. Oder genügt es, wenn sich diese Angaben aus anderen Unterlagen ergeben?


    Dank vorab + viele Grüße
    Claudia

  • Hallo Claudia,


    wenn ich es richtig weiß, hat sich da vor einigen Jahren mal was geändert. Früher musstest du zwingend das Formnluar ausfüllen. Heute ist es egal, wo du die Angaben machst.


    Gruß Michaela

  • Hallo Michaela,
    hallo Claudia,


    grundsätzlich stimmt es, dass man heute nicht mehr das Formular ausfüllen muss. Die Angaben dürfen aber nicht irgendwo gemacht werden. Sie müssen vielmehr der Beweitungsrechnung beigefügt werden. Du kannst also beispielsweise alles auf einen Zettel schreiben und den an die Quittung heften.


    Viele Grüße
    Paula