Rechtsmittel gegen vorläufige Entscheidung des Finanzgerichtes

  • Hallo,


    was ist, wenn das Finanzgericht die einstweilige Anordnung nicht erläßt? Gibt es da ein Rechtsmittel?


    Ute

  • Hallo,


    Du kannst prinzipiell gegen die Entscheidung des Finanzgerichtes, die in Form eines Beschlusses ergeht, das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen, über die dann der Bundesfinanzhof entscheidet. Sofern die Entscheidung durch den Vorsitzenden allein ergangen ist, ist zunächst das Finanzgericht selbst anzurufen. Sofern auch der gesamte Spruchkörper den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückweist, kannst Du hiergegen Beschwerde beim Bundesfinanzhof einlegen.


    Ulrike