Wann liegt statt einem Arbeitszimmer eine Betriebsstätte vor?

  • Guten Morgen!


    In einem Steuer-Newsletter habe ich den Tip gelesen, dass man auch eine Betriebsstätte zu Hause einrichten kann. Dann würden die Einschränkungen für ein Arbeitszimmer nicht gelten und alle Kosten könnten geltend gemacht werden. Hat jemand mit die Gestaltung Erfahrungen gemacht?


    Viele Grüße
    Bernd

  • Hallo Bernd,


    ein Bekannter von mir macht das so. Es gab zwar erst lange Diskussionen mit dem Finanzamt, aber dann hat das Finanzamt klein beigegeben. Ohne Steuerberater würde ich mich aber nicht trauen das durchzuziehen.
    Grundsätzlich ist es natürlich kein Problem, neben einem auswärtigen Betrieb ein weiteres Büro daheim zu haben. Die Finanzämter versuchen aber dies immer als Arbeitszimmer einzustufen. Bei meinem Bekannten war für die Anerkennung entscheidend, dass das häusliche Büro baulich von der Wohnung abgetrennt war und für Kundenbesuche genutzt wurde.


    Gruß Gina

  • Hallo,
    eine Ergänzung, die man nicht vergessen sollte: Die Betriebsstätte im eigenen Haus sollte natürlich unbedingt in der Bilanz aufgeführt werden, um damit deutlich zu machen, dass es zum steuerlichen Betriebsvermögen gehört.


    Mit freundlichen Grüßen
    R. Hartmann

  • hallo zusammen,


    ich habe mich gerade hier angemeldet, da mich das o.g. thema im moment auch betrifft.


    zu meinem problem:


    ich betreibe 3 einzelhandelsgeschäfte, eins als einelunternehmen und die 2 anderen als GBR.


    in allen 3 geschäften ist verkaufspersonal sowie meine mitgesellschafter tätig.


    ich erledige den gesammten administrativen teil aller 3 geschäfte von meinem häuslichen arbeitszimmer aus. dieses arbeitszimmer ist räumich getrennt vom rest der wohnung, und hat einen seperaten eingang.


    ich verbringe ca. 90% meiner arbeitszeit dort. sämtliche faxe, emails usw von allen 3 shops werden automatisch an mich weitergeleitet und von dort aus bearbeitet. desweiteren kann ich von dort (da alle systeme online basierend sind) sämtliche verkäufe, lagerbestände, kassenbestände usw überwachen und kontrolieren.


    ich fahre nur von zeit zu zeit in die läden um z.b. geld abzuholen und einzuzahlen, briefe und rechnungen abzuholen sowie die warenbestände physikalisch zu kontrolieren.


    nun zu meinem problem:


    mein büro zu hause wurde in der vergangenheit immer als betriebsstätte angesetzt und die kosten in höhe von 1450,- in abzug gebracht.


    desweiteren wurde der firmenwagen mit 1% des bruttolistenpreises (€100.400,--) versteuert.


    die 0,03% für die fahrten von wohnung zur arbeitsstätte waurden aber nicht versteuert, da ich ja von zuhause arbeite.


    jetzt habe ich eine beriebsprüfung für die jahre 2003-2005. der prüfer erkennt mein büro nicht als beriebsstätte an, und will jetzt die 0,03% x 40 km für die fahren zu dem jetzt geprüten geschäft meinem gewinn zurechnen. (ca. 38.000,-). Außerdem will er 2/3 der kfz-kosten aus dem geprüften geschäft rausnehmen und auf die anderen beiden geschäfte umlegen.


    gemäß der auffassung meines steuerberaters, hanelt es sich nicht um fahrten zwischen wohnung und beriebsstätte sondern um fahrten zwischen einzelnen betriebsstätten. zumal mein arbeitstag immer im büro beginnt und ich nur bei bedarf in ein oder mehrere der geschäfte fahre und danach wieder im büro sitze.



    wer kann mir hier einige argumentationshilfen oder urteile nennen?


    schon mal vielen dank im voraus.


    in der hoffnung auf hilfe



    rafl

  • Hallo rafl


    das "Büro" ist als regelmäßige Arbeitsstätte bei einem AN (Home-Office) zu beantragen. Bei Ihnen als betrieblich genutzten Raum.


    Siehe dazu auch BMF-Schreiben vom 3.4.2007 insbesondere Rz.4.


    Demnach sind alle Fahrten Dienstreisen. Und demnach keine zusätzlichen 0,03%.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"