Hallo, inwieweit können Forderungen gegen das Land nach einem Prozeß vollstreckt werden? Hadwig
9. Oktober 2001 #1 Hallo,inwieweit können Forderungen gegen das Land nach einem Prozeß vollstreckt werden?Hadwig
10. Oktober 2001 #2 Hallo,auch diese Forderungen sind vollstreckbar, wenn es sich um rechtskräftig festgesetzte Geldforderungen handelt. Urteile aus Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen können nur wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.Clemens