Hallo, inwieweit muss ich eigentlich Beweismittel angeben? Hannes
18. Oktober 2001 #2 Hallo,Du solltest für jede Tatsache, die streitig ist, in der Klageschrift ein Beweismittel angeben. Das können Schriftstücke sein, Zeugenaussagen oder Sachverständige.Clemens