Umzug bei Ende von doppeltem Haushalt

  • Hallo!


    Im nächsten Monat sind es zwei Jahre, das ich von meinem Arbeitgeber zu unserer Filiale in Ottobrunn abgeordnet wurde. Seither habe ich einen zweiten Wohnsitz. Anfang des nächsten Jahres ist der Jobb in Ottobrunn beendet.


    Ich weiß, das man die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nur zwei Jahre lang absetzen kann. Aber wie sieht es mit dem Umzug Anfang nächsten Jahres aus? Die Kosten kann ich docch sicher noch absetzen. Kennt sich da jmd. aus?


    Viele Grüße
    Brigitte

  • Guten Morgen Brigite,


    ich hatte auch mal das zweifelhafte Vergnügen mit einer Abordnung und kenne mich daher ine bisschen aus. Leider sieht es mit deinem Unzug nicht gut aus. Grundsätzlich kann man zwar schon die Kosten für den Umzug an die Hauptwohnung absetzen. Das geht aber nach Meinung der Finanzverwaltung nur innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums. Danach ist Schluss.


    Trotzdem viele Grüße
    Horst