Was ist bei der pauschalen Anrechung der Gewerbesteuer zu beachten?

  • Guten Tag!
    Erstmals in 2001 wird ja die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Wer profitiert eigentlich von dieser Neuregelung?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antworten
    Brigitte Jones

  • Hallo,
    ich habe da mal eine Veranstaltung der IHK besucht, wo das erläutert wurde. Da hieß es, dass die Anrechnung der Gewerbesteuer vor allem für solche Unternehmen vorteilhaft ist, die in Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen ansässig sind – also insbesondere auch Gemeinden in Ostdeutschland. Für uns im Westen bringt das wohl kaum was.


    Gruß Rudi

  • Hallo zusammen,
    habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die pauschale Anrechnung zuusätzlich zu dem bisher schon möglichen Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe erfolgt?


    Georg

  • Hallo,


    ich bin selbständiger Steuerberater in Berlin mit dem Interessenschwerpunkt Freiberufler und möchte zu den Steueränderungen durch das Steuersenkungsgesetz hinsichtlich der Gewerbesteuer informieren:


    Gemäß § 35 EStG wird die Einkommensteuer, soweit sie auf gewerbliche Einkünfte entfällt, um das 1,8fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages, vermindert. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % kommt es zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kann durch die Anrechnung sogar überkompensiert werden und wird zum Steuersparmodell!


    Viele Grüße


    Michael Schröder

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