Guten Morgen,
mir ist nicht klar, wann man eine Voranmeldung monatlich und wann man sie vierteljährlich abgeben muss. Blickt jemand da durch?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Herzog
Guten Morgen,
mir ist nicht klar, wann man eine Voranmeldung monatlich und wann man sie vierteljährlich abgeben muss. Blickt jemand da durch?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Herzog
Hallo Herr Herzog,
das hängt ab von der Höhe der Zahllast des Vorjahres. Waren im Vorjahr mehr als 12.000 DM zu zahlen, dann sind die Voranmeldungen monatlich abzugeben. Bei nicht mehr als 12.000 DM sind sie vierteljährlich abzugeben.
Bei nicht mehr als 1.000 DM brauchen sogar gar keine Voranmeldungen abgegeben werden.
Viele Grüße
Thomas
hallo, normalerweise sind die voranmeldungen ja immer am 10. des folgemonats abzugeben. lohnt es sich eigentlich eine dauerfristverlängerung zu beantragen?
pierre
Hallo Pierre,
das lohnt sich vor allem dann, wenn man dadurch keine verspätungszuschläge mehr zahlen muss! Finanziell macht das glaube ich keinen besonderen Unterscheid, da man ja eine Sondervorauszahlung leisten muss. Die beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des letzten Jahres.
Gruß Renate