Einsteiger benötigt Hilfe bei EÜR

  • Liebe Leser,


    ich bin Nutzer von Sparbuch 2008. Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet in 11/2008. Ich beschäftige mich gerade mit der EÜR und habe jetzt folgende Fragen:


    1. Mein KfZ nutze ich überwiegend Betrieblich, ich führe ein Fahrtenbuch, das Fahrzeug wurde in 10/2000 angeschafft. Es ist quasi nichts mehr Wert. Muss ich das Fahrzeug in das Anlagevermögen aufnehmen und wenn ja wie?


    2. Ich habe noch kein Geschäftskonto daher habe ich Anschaffungen wie Gewerbeanmeldung, Büro und Geschäftsausstattung vom Privatkonto bezahlt. Ich buche dies sicher als Ausgabe, aber welches ist das Sachkonto?


    3. Ich habe in die Firma noch einen Laptop eingebracht, muss ich diesen auch einbuchen als Anlage? Das Gerät wurde auch vor dem Gewerbe angeschafft.


    4. Ich übe mein Gewerbe in meiner privaten Wohnung aus, sozusagen nutze ich meine Wohnung zu 50% gewerblich, wenn ich nicht beim Kunden bin. Wie buche ich das? Kann ich die Mietkosten und Stromkosten halbieren und einbuchen als Ausgabe?


    Vielen Dank für alle Hinweise.

  • Am besten ein Erstberatungsgespräch beim StB in Anspruch nehmen, da scheinbar das nötige stl Grundwissen fehlt.

  • 1. Ja, das Fahrzeug muss ins BV, damit Du die Kosten ansetzen kannst. Wie! Wo hängt es denn bei den Konten?


    2. Eröffne im Kontenplan ein Unterkonto z.b. 1201 vom Privatkonto bezahlte BA


    3. Alle Dinge, die Du mit ins BV nimmst werden aktiviert. Anschaffungsdatum ist nur für die Afa wichtig. (wegen RBW)


    4. Nein, es sei denn Du nutzt es zu 100% und hast keine anderes festes Büro.

  • Ja !!!


    Aber der arme Kerl hat ja keine vernüftige Antwort bekommen
    und da sehe ich es als notwendig den alten Thread auch für
    andere zu vervollständigen.


    Im übrigen warum interessiert Dich das?

  • Ich würde das Auto nicht ins Betriebsvermögen überführen, sondern nur die gefahrenen Km mit -.30 Euro als Betriebsausgaben
    (Kfz-Kosten ) absetzen.


    Den Laptop würde ich schätzen, was er noch Wert ist und dann ins Betriebsvermögen einbuchen. Wenn er z.B. noch 300 Euro
    Wert hat und du in ca. noch 2 Jahre benutzt, so kannst du jährich 150 Euro als Betriebsausgaben absetzen.


    Für die Absetzung der Kosten deiner Wohnung wäre es am besten, wenn du ein Arbeitszimmer hast. Dann kannst du alles
    anteilig Strom, Wasser Versicherungen etc. nach den qm absetzen.
    Falls du kein Arbeitszimmer hast, würde ich pauschal einen Betrag als BA ansetzen. Ist aber nicht sicher dass dir das Finanzamt
    auch anerkennt.

  • Nocheiner der uralt-Threads hochkramt...



    Ich würde das Auto nicht ins Betriebsvermögen überführen, sondern nur die gefahrenen Km mit -.30 Euro als Betriebsausgaben
    (Kfz-Kosten ) absetzen.


    Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung besteht kein Wahlrecht! Der PKW ist ZWINGEND Betriebsvermögen!!!



    Zitat

    Den Laptop würde ich schätzen, was er noch Wert ist und dann ins Betriebsvermögen einbuchen. Wenn er z.B. noch 300 Euro
    Wert hat und du in ca. noch 2 Jahre benutzt, so kannst du jährich 150 Euro als Betriebsausgaben absetzen.


    Schon mal H 6.Z "Teilwertvermutungen" EStR gelesen?


    Zitat

    Für die Absetzung der Kosten deiner Wohnung wäre es am besten, wenn du ein Arbeitszimmer hast. Dann kannst du alles
    anteilig Strom, Wasser Versicherungen etc. nach den qm absetzen.


    Und was sagt § 4(5) Nr. 6b EStG dazu?