Berichtigung VSt-Abzug §15a UStG

  • Ich habe eine Frage zur Berichtigung des VSt-Abzugs gem. §15a UStG


    Ein PKW wurde im März 2004 angeschafft, Vorsteuerabzug 100% (1315 Euro), genutzt ab April 2004 für ausschließlich steuerpflichtige Umsätze.


    Im August 2007 wurde der PKW veräußert. Muss eine VSt-Berichtigung erfolgen? Wenn ja, wann? Mit der USt-Erklärung 2007 für den kompletten Zeitraum - also bis einschließlich März 2009? Oder für die Jahre 2007, 2008, 2009 separat?


    Und wie muss diese dem FA gegenüber korrekt dokumentiert sein?


    Wäre sehr dankbar wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir antwortet.


    Vielen Dank im Voraus an alle Checker!


    C.Hellener