Eigenbeleg für 8910 - Privatentnahme von Waren

  • Hallo,


    langsam ist das Jahr vorbei und ich überprüfe schon mal meine Buchhaltung für die Steuererklärung. Nun ist mir aufgefallen das ich für meine Privatentnahme von Waren keine Belege habe.


    Ich nutze dafür das Konto 8910 (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmes) mit 19 % Mwst und zahle eigentlich immer Bar in die Kasse ein. Nun habe ich überlegt was ich für einen Beleg für dieses Vorgang nehme. Entweder einen Eigenbeleg oder eine normale Quittung? Und was nehmt ihr für Belege für Privateinlagen in die Kasse?


    Wenn ich nur einen Eigenbeleg nehme habe ich das hier gefunden.

    Zitat

    Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen:
    Die Vorsteuer aus den Eigenbelegen kann beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden, da die formalen Voraussetzungen des Beleges hinsichtlich des Vorsteuerabzugs nach § 14 i.V.m. § 15 UStG nicht erfüllt sind.

    Was meint ihr dazu?


    Gruß Jette

  • Du behandelst hier das Thema Privatentnahme bzw. Privateinlage
    Insoweit kannst Du als Eigenbeleg auch den berühmten Bierdeckel nehmen. Sofern Du Ware zu Privatzwecken entnimmst, fällt immer USt an, egal wie der (Eigen-)Beleg aussieht. Weiterhin ist mir kein Fall bekannt, wo bei einer Privateinlage VSt anfallen könnte, da der Unternehmer bei einer Privateinlage immer als Privatmann handelt und er daher keine MwSt in seinen privaten Belegen (Rechnungen) ausweisen kann.


    Das Zitat das Du hier aufführst, trifft für die Fälle zu, wenn zum Beispiel für den Betrieb beim Kiosk Zeitungen, Kaffee, etc... eingekauft werden und es hierüber keinen Kaufbeleg gibt. Wenn man den fehlenden Kaufbeleg nunmehr durch einen Eigenbeleg ersetzt, kann die beim Kauf der Zeitung, Kaffee, ... etc gezahlte VSt nicht geltend gemacht werden, da der Eigenbeleg nicht den Formvorschriften des UStG entspricht.
    Weiteres Beispiel: Wenn man bei SCHLECKER einkauft, muss man an der Kasse immer dazu sagen, dass man den Kassenbon mit MwSt benötigt. Standardmäßig erhält man dort in der Regel immer einen Bon ohne MwSt. Ersetzt man diesen nun durch einen Eigenbeleg und weist auf diesem die MwSt aus, kann man die VSt trotzdem nicht geltend machen, da die Formvorschriften des UStG nicht erfüllt sind.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo,


    bei Privatentnahme und Privateinlagen in Geldform ist mir das schon klar das da keine Steuer anfällt. Aber bei Entnahmen von Waren wie ist es den da. Da nehme ich den EK-Preis + Steuer also brauche ich doch auch einen Beleg wo die Steuer draufsteht den das Finanzamt anerkennt oder sehe ich das Falsch.


    Gruß Jette

  • Die Frage wurde von mir schon beantwortet:

    Zitat von khmcologne

    Sofern Du Ware zu Privatzwecken entnimmst, fällt immer USt an, egal wie der (Eigen-)Beleg aussieht.


    Bei der Entnahme fällt im Übrigen keine Vorsteuer sondern Umsatzsteuer an und wenn Du deinen eigenen Beitrag von gestern Abend 20:43 noch einmal durchliest, dann wirst Du feststellen, dass es bei dem Zitat um die Vorsteuer geht.

  • Ja wer lesen kann ist klar im vorteil :D


    Habe mal wieder Vorsteuer und Umsatzsteuer etwas durcheinander gebracht.


    Jetzt habe ich es nochmal gelesen und meinen Knoten in den Gedanken entwirt.


    Danke

  • Ich nutze dafür das Konto 8910 (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmes) mit 19 % Mwst und zahle eigentlich immer Bar in die Kasse ein. Nun habe ich überlegt was ich für einen Beleg für dieses Vorgang nehme. Entweder einen Eigenbeleg oder eine normale Quittung? Und was nehmt ihr für Belege für Privateinlagen in die Kasse?


    Wenn ich nur einen Eigenbeleg nehme habe ich das hier gefunden.
    Was meint ihr dazu?

    Hi Jette, ich wenndeine Frage schon eine Weile her ist, möchte ich mich gleich mal ins Forum einbringen, da ich auch erst frisch dabei bin.


    Auch wenn keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann (Du meinst aber eig. die Umsatzsteuer), würde ich Eigenbelege dennoch immer ausstellen. Damit kannst duch ja auch die Ausgaben auf dem Eigenbeleg den Einnahmen gegenrechneen, wodurch der zu verteuernde Betrag geringer ausfällt.


    Ich arbeite bei Privatentnahmen oder verlorenen Quittungen immer mit dieser Vorlage hier und gebe darin als Beleggrund einfach "Privatentnahme aus Geschäftskasse" an. Hat bisher immer geklappt.


    Du musst halt nur aufpassen, dass du die maximale Höhe von derzeit 150 Euro galube ich (Korrigiert mich da gerne, wenn sich das mittlerweile geändert hat) nicht überschreitest, da du dann eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gemäß (§ 33 der UStDV) benötigen würdest.


    P.s. Gibt es hier auch einer Art Vorstellungsrunde, wo ich mich zu Beginn evtl. vorstellen kann?

  • Ich arbeite bei Privatentnahmen oder verlorenen Quittungen immer mit dieser Vorlage hier und gebe darin als Beleggrund einfach "Privatentnahme aus Geschäftskasse" an. Hat bisher immer geklappt.

    Wäre hier aber für Jette eindeutig falsch!


    Aber bei Entnahmen von Waren wie ist es den da. Da nehme ich den EK-Preis + Steuer also brauche ich doch auch einen Beleg wo die Steuer draufsteht den das Finanzamt anerkennt oder sehe ich das Falsch.

    Ist auch richtig so - denn für Waren hat man etwas vom Lager entnommen.
    Da du das Geld ja in die Kasse einlegst, würde ich eine Quittung erstellen (Vordrucke gibt es ja viele). Auf dieser Quittung kannst du genau beschreiben, was du entnommen hast, welchen Wert (EK-Preis) und welche Umsatzsteuer darauf entfallen. Dann hast du einen korrekten Beleg für das Finanzamt.