Rechnung 2008 - Buchung 2009

  • Hi,


    ich habe in ein paar Faellen leider das Missgeschick Rechnungen 2008 gestellt zu haben, das Geld allerdings erst 2009 zu bekommen.
    Das gleiche gilt bedauerlicherweise auch fuer mir gestellte Rechnungen, wobei es hier noch weiter geht, so dass die Leistung 2008 erbracht wurde, Rechnung und Buchung allerdings in 2009 erscheinen (z.B> Telefonabrechnung fuer Dezember 2008).


    Wie verbuche ich die Einnahmen bzw. wichtiger die Ausgaben richtig, so das die EÜR und die Umsatzsteuererklärung stimmen?


    Schonmal vielen Dank und mit Grüßen


    Gordon

  • MB arbeitet nach der Ist-Besteuerung.
    Erfolgte die Zahlung (Belastungen) bzw. der Geldeingang in 2009, dann sind diese in 2009 zu buchen. Erfolgte die Zahlung (Belastung) bzw. der Geldeingang in 2008, dann sind diese in 2008 zu buchen.

  • hallo khmcologne,


    vielen dank fuer die flotte antwort.


    ich bin zu gegeben nicht sonderlich fit in den ganzen steuer technischen dingen. kann ich mir aussuchen, wie ich das ganze verbuche? ich dachte bisher immer, dass der zeitpunkt der leistungserbringung massgeblich ist.


    steuerlich ist es ja durchaus interessant ob ein bzw. ausgang 2008 oder 2009 verbucht wird.


    mit dank und gruss,


    gordon

  • kann ich mir aussuchen, wie ich das ganze verbuche?


    Beim Ausfüllen des Erfassungsbogens für das FA bei der Firmengründung hast Du vermutlich unbewusst die Istbesteuerung (USt-Steuer wird bei Geldeingang fällig) beantragt. Ist für die meisten auch das sinnvollere Verfahren. Ein Wechsel zur Sollbesteuerung (USt-Steuer wird mit RG-Stellung fällig) kann beim FA beantragt werden (§§ 16 (1), § 20 (1) UStG).


    :!: Wenn Du einen Wechsel der Besteuerung ernsthaft in Erwägung ziehen möchtest, solltest Du dich zunächst unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen :!: , denn es gilt mehr zu bedenken, als nur die vermeintlichen Vorteile beim Jahresabschluss.
    MB unterstützt aber nur die Istbesteuerung.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • sers khmcologne,


    nochmals vielen dank fuer die erklaerung. eine letzte frage habe ich aber doch noch .)


    fuer die USt ist es mir relativ egal welche variante genutzt wird (wahrscheinlich sogar lieber die 'Ist').


    wie sieht es mit der EÜR aus? hier haette ich eg. ganz gerne das jahr in sich abgeschlossen und auch den geldeingang zur leistung gebucht (also 2008 abgerechnet und nicht 2009). gibt es in MB dafuer eine moeglichkeit, bzw. darf/muss ich es so oder so machen?



    mit dankendem gruss,


    gordon


    p.s.:


    eine firmenanmeldung in dem sinne habe ich nicht gemacht, ich uebe einen freien beruf aus und bin wahrscheinlich indirekt bei der anmeldung zur USt ins 'Ist' verfahren gerutscht

  • Die EÜR kann nur so gemacht werden, wie sie mit MB erstellt werden kann, also nach der Istbesteuerung.

  • hallo khmcologne,


    nochmals tausend dank fuer die antwort! die eür ist mir damit soweit erstmal klar.


    noch eine frage zur ust voranmeldung. ich habe fuer das 4. quartal 2008 anfang 2009 die anmeldung beim finanzamt gemacht und wie gewohnt das geld überwiesen (und in mb verbucht als ausgabe 2009).
    muss ich fuer die eür bzw. die ust erklärung noch etwas beachten?


    mit vielen grüßen


    gordon

  • Die Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal 2008 bzw. Dezember 2008 darfst Du nach einem Urteil des BFH ausnahmsweise als Aufwand des Vorjahres buchen, sprich in 2008.


    Klarstellend möchte ich noch erwähnen, dass diese Regelung nach diesem Urteil auch für "regelmäßig wiederkehrende" Einnahmen und Ausgaben kurz vor und nach dem Jahreswechsel gilt. Was da nun im Einzelnen darunter fällt möge jeder in Abstimmung mit seinem Steuerberater selbst klären.