Vorsteuerbeträge bei Anlagegut (Abschreibung) werden nicht berücksichtigt

  • Hallo,


    ich wollte gerade meine erste Umsatzsteuervoranmeldung machen und stellte fest, dass der Großteil meiner Vorsteuer nicht berücksichtigt wurde, nur kleine Beträge. Woran könnte das liegen? Im Journal werden UST und VST richtig angezeigt, nur im Elsterformular nicht. Vielleicht noch wichtig. Viele Ausgaben sind unter Anlagevermögen verbucht (allerdings mit VST).


    Beim Thema "Anlagevermögen" fällt mir noch ein, dass dort die Beträge auch nicht richtig angezeigt werden. Die Positionen, die ich im Anlagewert erhöht habe, werden nicht aufgelistet. Lediglich der erste Anschaffungswert wird ausgeworfen. Klickt man auf die Auflistung, dann werden sie angezeigt. Nur wird mein Anlageverzeichnis deutlich niedriger angezeigt, als es in Wirklichkeit ist.


    Weiß jemand Rat?


    Bastian


    Edit: khMcologne: Habe die Überschrift ergänzt, um die Suche über die Suchfunktion zu erleichtern.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Guten Morgen,
    ich vermute, dass Du beim Buchen des Anlagegutes einen Fehler gemacht hast.


    Wie dies richtig gemacht wird, kannst Du hier und hier nachlesen.
    Entscheidend ist, dass das Anlagegut bei der Zuschreibung nur mit dem Nettobetrag zugeschrieben werden darf.
    Sofern Du die Zuschreibung über den Zuweisungsassistenten gebucht hast, kann es sein, dass Du beim Buchen nicht den richtigen Steuerschlüssel ausgewählt hast. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als alle Buchungen nochmal zu überprüfen.
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    Wenn Du so vorgehst, wie in den Anleitungen von Buhl, müßte MB richtig buchen.
    Wenn Du dann immer noch einen Fehler feststellst, bleibt Dir nur noch der SUPPORT.

  • Danke für deine Antwort.


    Die einzelnen Positionen im Anlageverzeichnis werde ich tatsächlich noch einmal durchgehen müssen. Ich hatte die Bruttobeträge statt der Nettobeträge genommen. Zudem stimmt das Datum der Anschaffung nie, obwohl das Datum bei den Finanzen korrekt angegeben ist (auch bei der Buchung als Anlage). Die VST ist mit 19% richtig von mir angegeben.


    Das scheint aber nichts mit der fehlenden VST zu tun zu haben. Ich hatte heute noch einen Test gemacht und 10.000,- einmal als Anlagewert und einmal als Bürobedarf für den Januar 2009 gebucht. Weder so noch so wird da die VST berücksichtigt.


    Gruß Bastian

  • Weder so noch so wird da die VST berücksichtigt.


    Den Fehler kann ich nicht nachvollziehen, wenn der Steuerschlüssel beim Zuweisungsassistenten richtig gesetzt ist/wird.


    Du kannst höchstens noch in :arrow: Stammdaten :arrow: Meine Firma :arrow: Einstellungen :arrow: Steuereinstellungen prüfen, ob da als Standard unter MwSt-Einstellungen ab 2007 auch 19% MwSt gesetzt ist.


    Ansonsten kann ich dir nur noch den Support ans Herz legen.

  • So, ich habe nun ein wenig mit den verschiedenen Kontenrahmen experimentiert. Die Buchführung hatte ich mit SKR03 angelegt und ich denke dort liegt das Problem. Ich habe nur die Basisversion, lade mir aber gerade die Test-Version von Prof runter. Mal sehen ob ich richtig liege.


    Ich hatte mal den Kontenrahmen auf Variante 2 eingestellt und dort wurde mir die VST dann korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung angezeigt. Wenn bei Variante 3, wie ich vermute, der Knackpunkt liegt, dann ist das allerdings mehr als blöd von Buhl gemacht.


    Gruß Bastian

  • Wenn bei Variante 3, wie ich vermute, der Knackpunkt liegt, dann ist das allerdings mehr als blöd von Buhl gemacht.

    Ich arbeite mit der Standard-Version und der Steuervariante3 (SKR03). Ich kann Deinen Fehler einfach nicht nachvollziehen.
    Wie gehst Du denn beim Buchen vor? Erläutere das doch bitte einmal Schritt für Schritt und gebe die von Dir angesprochenen Konten des SKR03 an. Vielleicht kann Dir dann geholfen werden. Ich vermute einfach, dass Du irgendwo einen Eingabefehler machst. Dafür spricht, dass es bei Dir bei der Steuerversion2 klappt. Die Steuerversion2 baut nämlich auf dem SKR03 auf.

  • Also es hängt wohl doch mit dem Anlagevermögen zusammen. Jedenfalls wird jetzt die VST berücksichtigt, wenn ich z.B. unter Bürobedarf buche. Mag sein, dass ich vorher einen Fehler gemacht habe.


    Ich hänge mal 4 Screenshots an, irgendwie scheine ich zu blöd zu sein :D Ob die Beträge darin nun im Moment netto oder brutto sind dürfte wohl keine Rolle spielen, da sie fiktiv sind.


    Die Fahrtkosten wurden normal übernommen (Taxi, Bus etc.), ebenso der PC als "Bürobedarf". Als anrechenbare VST. Die VST für den Computer wurde unter "Umsatzsteuer 19%" gebucht. Warum nicht als anrechenbare VST?


    Den Computer habe ich wie auf Bild "Anlage" zu sehen, gebucht. Im Bild "Anlagegut" ist zu sehen, wie ich den Computer zur Abschreibung angegeben habe. Im Bild "Konten" kann man sehen wie gebucht wurde. "VST" zeigt dann die Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2009. Woraus ersichtlich ist, dass lediglich die Fahrtkosten und der PC bei der VST berücksichtigt wurden.


    Wäre wirklich toll, wenn du mir helfen könntest.


    Gruß Bastian


    P.S. Ich sehe gerade, dass bei der Anlage das Datum von Februar ist. Ich hatte das nur noch einmal für einen Screenshot gemacht. Bei der ersten Anlage des Computers ist das richtige Datum (7.1.09) angegeben.


  • Danke, hat sich erledigt. Schei....benkleister wenn man blöd ist :rolleyes:
    Bei meiner Frage "warum UST und nicht VST" fiel es mir dann wie Schuppen von den Augen. Ich hätte nur auf VST 19% klicken müssen, dann funzt es.


    Aber eine andere Frage. Kann man die Ausgaben im Bereich "Anlagen" nicht automatisch auf VST stellen?


    Danke für deine Hilfe
    Bastian

  • Zitat

    Aber eine andere Frage. Kann man die Ausgaben im Bereich "Anlagen" nicht automatisch auf VST stellen?


    Nein leider nicht. War hier auch schon öfters einmal ein Thema und wurde auch schon in den Verbesserungsvorschlägen gepostet. Hat sich bisher nichts getan. Keine Ahnung, warum bei Ausgaben die USt angeboten wird. Ist eine böse Fehlerquelle.

  • Guten Morgen khmcologne,


    das ist in der Tat eine böse Fehlerquelle. Zumal man nur nach den 19% guckt da man bei Ausgaben immer von einer VST ausgeht. Na gut, muss man noch besser aufpassen oder alles nachrechnen. Wozu hat man schließlich ein Buchführungsprogramm, wenn man das nicht mehr machen dürfte :D


    Beim Anlagenverzeichnis steige ich allerdings immer noch nicht durch.
    Folgendes: Ich buche die Zugänge direkt über die Finanzen. In diesem Falle gebe ich dann den Bruttobetrag an, der im Anlagenverzeichnis als Netto erscheint. So weit, so gut. Das Problem kommt erst, wenn ich Zugänge buche. Egal, ob ich da über die Finanzen oder direkt in das Anlagenverzeichnis buche. Zum besseren Verständnis hänge ich mal Screenshots an.


    Fiktiv habe ich mir am 7.1.09 einen PC gekauft und dafür im Anlagenverzeichnis (über die Buchung) eine Kategorie "PC, Drucker, Monitor" eingerichtet. Der Wert wird dann auch unter "Anschaffungskosten" in der Übersicht des Anlagenverzeichnisses richtig mit 420,17 angegeben.


    Am 15.01. "kaufte" ich dann einen Monitor und am 17.01. einen Drucker. Beide Einkäufe buchte ich wieder über die Finanzen (Bild BuchKasse) und ordnete sie dem Anlagevermögen "1 - PC, Monitor, Drucker" zu. Die Anschaffungskosten in der Übersicht des Anlagenverzeichnisses bleiben allerdings bei 420,17 und werden nicht erhöht (Bild Verzeichnis1).
    Im Anlagengut werden sie allerdings korrekt aufgeführt. Nur der PC ist nicht gesondert angegeben. (Bild Verzeichnis2)
    Im Anlagenstammblatt wird der PC auch nicht gesondert aufgeführt, lediglich die Position "PC, Monitor, Drucker" (Bild Verzeichnis3).


    Möchte ich den Monitor oder Drucker als Abschaffung buchen, hätte ich keine Probleme. Da der PC aber nicht eigenständig aufgeführt wird, müsste ich quasi die ganze Position löschen, obwohl ich weiterhin den Drucker und Monitor nutzen möchte? Einem neuen PC könnte ich die beiden Teile wohl nicht zuordnen?


    Sollte man dann besser für jede Anschaffung eine eigene Position in der Anlage machen? Angenommen ich kaufe nach und nach 5 gleiche Grafikkarten. Die erste lege ich dann z.B. unter "Grafikkarten" an. Innerhalb eines Jahres folgen dann weitere 4 Karten, die ich der Position zuordne. Im nächsten Jahr geht nun die erste Grafikkarte kaputt. Wie verfahre ich dann mit den anderen Karten?


    Vielen Dank für deine Hilfe.
    Bastian


  • Zunächst einmal ist nach meiner Ansicht, dein Lösungsansatz nicht korrekt.


    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) seit 01.01.2008 = 150 €, d.h. nur noch bei einem Anschaffungswert unter 150 € kann der Kauf direkt als Betriebsausgabe gebucht werden.
    Für Wirtschaftsgüter von über 150 bis maximal 1.000 € gilt eine Poollösung. Sämtliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres angeschafft werden und die oben genannte Wertgrenze nicht überschreiten, werden in einem Pool zusammengefasst. Jeder Pool wird wie ein einzelnes Wirtschaftsgut behandelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben unabhängig von Veräußerungen, Entnahmen oder Wertminderungen. Die Regelung gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden.


    Wenn du nun eine Ausgabe diesem Pool mit dem Zuweisungsassistenten zuweisen möchtest, gehst Du wie folgt vor:
    Zuweisungsassistenten öffnen und die Kategorie Einkauf von Anlagevermögen auswählen, den entsprechenden Steuerschlüssel auswählen, danach Anlagengut zuordnen.
    Es geht nun ein neues Fenster auf. F7 Neues Anlagengut definieren
    Nutzungsdauer = 5 Jahre
    Art des Anlagengutes = 485
    Kategorie der Abschreibung = 4862
    F11 Fertig


    Das Anlagengut wird nunmehr dem Sammelpool zugeordnet und entsprechend in der EÜR berücksichtigt.
    Vielleicht klärst Du den grundsätzlichen Weg zunächst mit einem Steuerberater ab.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Danke für deine Antwort.


    Um die eigentliche Abschreibung oder EÜR geht es mir eigentlich nicht, damit habe ich keine Probleme.


    Das Problem, das sich mir stellt ist, warum


    1. in der Übersicht des Anlagenvermögens nicht die Anschaffungskosten addiert werden, sondern nur die Erstanschaffung ausgeworfen wird. Korrekt müssten dort doch alle Anschaffung aufgelistet sein, also gesamt Anlagevermögen 755,46, oder?


    2. Wie ich eine Anschaffung aussteuern kann, die als Erstanschaffung gebucht wurde.Egal, ob defekt oder Verkauf. Diese Möglichkeit sehe ich nicht.


    Dabei ist es egal, ob ich die Anschaffungen über den Pool oder eine andere Rubrik buche. Die Erstanschaffung, wenn weitere folgen, kann ich nur aussteuern indem ich die ganze Position lösche. Bsp. bleiben wir bei Computerzubehör und nehmen den Pool.


    Angenommen ich habe im Jahr 2008 fünf Grafikkarten und 10 Festplatten gekauft.
    Die erste Grafikkarte kaufte ich z.B. am 15.1.08, die anderen im Laufe des Jahres. Die erste Grafikkarte buche ich also am 15.1.08 und richte dafür einen Pool "Grafikkarten" ein. Die anderen Grafikkarten ordne ich dann entsprechend zu. Bis dahin kein Problem. Am 7.1.09 geht mir nun die Grafikkarte vom 15.1.08 kaputt. Diese kann ich nicht als Abschaffung buchen. Also muss ich den ganzen Pool abschaffen. Oder habe ich da was übersehen?


    Am 17.2.08 habe ich die erste Festplatte gekauft und dafür einen Pool "Festplatten" eingerichtet. 9 weitere kommen dann 2008 noch dazu. U.a. eine Festplatte am 19.5.08. Diese Festplatte habe ich am 19.1.09 veräußert, um mir eine größere zu kaufen. Da diese Festplatte nicht die Erstanschaffung, sondern ein Zugang war, habe ich hier nun die Möglichkeit die Festplatte als Abschaffung zu buchen. Die anderen Festplatten bleiben dann davon unberührt.


    Verstehst du nun, worum es mir geht?


    Viele Grüße
    Bastian

  • 1. in der Übersicht des Anlagenvermögens nicht die Anschaffungskosten addiert werden, sondern nur die Erstanschaffung ausgeworfen wird. Korrekt müssten dort doch alle Anschaffung aufgelistet sein, also gesamt Anlagevermögen 755,46, oder?

    Es wird nicht das "Anlagevermögen" angezeigt, sondern die "Anschaffungskosten" für das jeweilige (Teil-)Anlagegut.
    Wenn Du der Ansicht bist, dass diese Darstellung fehlerhaft ist, dann wende Dich bitte an den Support.

    2. Wie ich eine Anschaffung aussteuern kann, die als Erstanschaffung gebucht wurde.Egal, ob defekt oder Verkauf. Diese Möglichkeit sehe ich nicht.

    In dem Du einen Abgang buchst. Du buchst nicht die Abschaffung des Anlagengutes.

    Wie ich eine Anschaffung aussteuern kann,... Dabei ist es egal, ob ich die Anschaffungen über den Pool...

    Aus dem Sammelpool kannst Du nach den gesetzlichen Regelungen keine Abgänge buchen. Der Sammelpool ist in Gänze über 5 Jahre abzuschreiben, unabhängig davon, ob Anlagegüter, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig entnommen wurden.

  • Zitat

    Wenn Du der Ansicht bist, dass diese Darstellung fehlerhaft ist, dann wende Dich bitte an den Support.

    Danke, das werde ich tun. Für mich ist das unübersichtlich oder es fehlt eine Gesamtauflistung des Anlagevermögens. Aber das ist nicht zu problematisch.

    Zitat

    In dem Du einen Abgang buchst. Du buchst nicht die Abschaffung des Anlagengutes.

    Bei einem Verkauf ist das ja gut möglich. Wie buchst du aber einen Abgang mit Euro 0,00, weil das Teil defekt ist? Gehen wir mal davon aus, dass es höhere Werte sind und nicht zum Pool gehören.

    Zitat

    Aus dem Sammelpool kannst Du nach den gesetzlichen Regelungen keine Abgänge buchen. Der Sammelpool ist in Gänze über 5 Jahre abzuschreiben, unabhängig davon, ob Anlagegüter, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig entnommen wurden.

    Ja, der Pool war auch nur ein Beispiel, weil du davon gesprochen hattest. Ich habe z.B. 6 Server, wovon jeder 1.800 netto kostet. Da es sich um die gleichen Server handelt, hatte ich nur den ersten als Position "Server" angelegt und die anderen 5 als Werterhöhung zugeordnet. Wenn ich nun alle Eventualitäten einbeziehe muss ich davon ausgehen, dass gerade die Erstanschaffung kaputt geht Da ich einen Abgang mit 0,00 nicht buchen kann, muss ich entweder einen Fehlbetrag einfügen oder das Teil für ein paar Euro an einen Bastler verkaufen, selbst verschenken kann ich ihn ja buchungstechnisch nicht :)


    Lass mal, ab nächsten Monat habe ich eine Steuerberaterin, soll die sich mit rumärgern. Ich will nur noch die Buchhaltung bis 2008 machen.


    Gruß Bastian

  • Wie buchst du aber einen Abgang mit Euro 0,00, weil das Teil defekt ist?

    Zum Zeitpunkt des Defekts, hat das Teil in der Regel noch einen Restwert (Buchwert) und dieser wird dann als Abgang gebucht.

  • Ja, klar *handvordenkopfschlag* Hast völlig Recht. Ich sollte mal Pause machen ;)


    So, dann hat sich das Thema für mich erledigt. Ich danke dir für deine Hilfe.


    Gruß Bastian